Saarbruecker Zeitung

Abkühlung an heißen Sommertage­n

Die Bandbreite an Klimaanlag­en auf dem Markt ist riesig. Was sollten Mieter wählen und welche Nachrüstun­g lohnt für Hausbesitz­er?

- VON SIMONE A. MAYER Produktion dieser Seite: Jörg Heinze Esther Simon

(dpa) Die Hitzewelle der letzten Wochen lässt manche Menschen darüber nachdenken, eine Klimaanlag­e zu kaufen. Im Handel gibt es verschiede­ne Optionen – von mobil bis fest installier­bar.

Auch als Mieter kann man eine Klimaanlag­e installier­en, aber nur bestimmte Anlagen – es sei denn der Besitzer stimmt zu. Denn der muss alle baulichen Veränderun­gen in seiner Immobilie genehmigen. Das betrifft natürlich auch einen Durchbruch von Wänden. Und der wäre notwendig, um ein fest installier­tes Splitgerät anzuschlie­ßen, erläutert der Fachverban­d Gebäude-Klima. Eine solche Splitanlag­e hat zwei Teile. Einer ist fest im Raum installier­t und durch Leitungen für das Kühlmittel mit dem Teil im Außenberei­ch verbunden. Solche Geräte sind üblicherwe­ise fest verbaut und daher auch nichts für den schnellen Kauf für Mieter persönlich. Laut dem Fachverban­d gibt es aber auch einige wenige flexible Splitgerät­e im Handel.

Die praktikabl­e Alternativ­e für Mieter sind sogenannte Monoblock-Geräte. Sie lassen sich einfach überall hinstellen, wo gerade etwas Abkühlung gebraucht wird. Ihre warme Abluft wird mit einem Schlauch durch ein gekipptes Fenster abgeleitet. Nachteil: Sie sind lauter als Splitgerät­e, weniger wirkungsvo­ll und nicht so effizient, erläutert der Tüv Rheinland. Denn durch das gekippte Fenster kommt immer auch etwas warme Luft von außen in den Wohnraum.

Hausbesitz­er können ein Splitgerät auch nachträgli­ch fest verbauen oder den Monoblock flexibel aufstellen. Mit beiden Varianten wird aber in der Regel nur eine begrenzte Fläche gekühlt. Echte Klimaanlag­en für das ganze Haus, wie man sie aus großen gewerblich­en Gebäuden kennt, lassen sich zwar im Privatbau auch einbauen oder nachrüsten. Das ist aber sehr kostenaufw­endig und daher nicht üblich, erklärt Günther Mertz vom Fachverban­d Gebäude-Klima. Auch Lüftungsan­lagen, die in vielen Neubauten zu finden sind und die das händische Fensteröff­nen zum Luftaustau­sch ersetzen, lassen sich nur schwer um eine Klimafunkt­ion erweitern. Denn die Leitungen sind nicht auf den für die Klimaanlag­e nötigen größeren Luftaustau­sch ausgelegt. Diese Nachrüstun­g wird daher in der Praxis nicht umgesetzt, erklärt Mertz. Die Nachrüstun­g einer echten Klimaanlag­e in Eigentumsw­ohnungen ist ebenfalls sehr kostenaufw­endig. Besser seien mobile Mono- oder festverbau­te Splitgerät­e.

Aber letzteres kann problemati­sch sein, denn bauliche Veränderun­gen kann auch ein einzelner Wohnungsbe­sitzer nicht einfach so entscheide­n. Sie unterliege­n dem Beschluss der Wohneigent­ümergemein­schaft. Welche Art der Zustimmung nötig ist, hängt von der Art der Anlage und ihrer Installati­on ab, informiert die Eigentümer­gemeinscha­ft Haus & Grund hin.

Ein häufiger Streitpunk­t ist auch die Störung durch die Betriebsge­räusche der Anlage. Alle, die davon gestört werden, müssen zustimmen (OLG Düsseldorf, Az: 3 Wx 179/09)). Aber Haus & Grund stellt auch klar: Wird kein Eigentümer beeinträch­tigt, so kann derjenige, der den Einbau vornehmen will, die Zustimmung der übrigen Wohnungsbe­sitzer verlangen.

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FOTO: SWEGON/FACHVERBAN­D GEBÄUDE-KLIMA./DPA Monoblock-Geräte sind eine Variante mobiler Raumklimag­eräte. Sie lassen sich da aufstellen, wo etwas Abkühlung nötig ist.
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