Bundesregierung will Bürgern die Last des „Soli“nehmen
Nur noch Top-Verdiener sollen künftig den Steuer-Zuschlag zahlen. Doch es gibt verfassungsrechtliche Bedenken.
Knapp eineinhalb Jahrzehnte nach der unbefristeten Einführung des Solidaritätszuschlags hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Teilabschaffung der Ergänzungsabgabe auf den Weg gebracht. Mehr als 95 Prozent der „Soli“-Zahler sollen davon ganz oder teilweise befreit werden – allerdings erst ab dem Jahr 2021.
Was ist der „Soli“?
Beim „Soli“handelt es sich um einen Aufschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Neben den Arbeitnehmern sind davon zum Beispiel auch Selbstständige betroffen. Bei der unbefristeten Einführung im Jahr 1995, die mit den finanziellen Lasten der deutschen Einheit begründet wurde, betrug der „Soli“-Zuschlag 7,5 Prozent der Einkommenund Körperschaftsteuer. Drei Jahre später wurde er auf Betreiben der FDP, die damals in einer Koalition mit der Union unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) regierte, auf 5,5 Prozent gesenkt. Bei dieser Belastung ist es bis heute geblieben.
Wie profitiert der Staat von der Abgabe?
Der „Soli“-Zuschlag kommt nur dem Bund zugute, nicht den Ländern. Im vergangenen Jahr lag das Aufkommen bei 18,9 Milliarden Euro. Das entspricht ungefähr der Größenordung des aktuellen Bundesetats für Bildung und Forschung. Für das laufende Jahr erwartet Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Anstieg der „Soli“-Einnahmen auf 19,4 Milliarden Euro. 2020 sollen es 20 Milliarden Euro sein.
Was plant die Bundesregierung?
Nach dem Gesetzentwurf entfällt der „Soli“für 90 Prozent der Zahler komplett. Konkret handelt es sich um 91 Prozent der Arbeitnehmer und 88 Prozent der Gewerbetreibenden. Wer allein nicht mehr als 16 956 Euro (Verheiratete das Doppelte) an Einkommensteuer zahlt, wird vollständig befreit. Um zu vermeiden, dass sie danach sofort in voller Höhe greift, schließt sich eine „Milderungszone“an. Für 6,5 Prozent der Zahler führt dies zu einer Absenkung des „Solis“. Erst ab einem Top-Verdienst von knapp 110 000 Euro im Jahr ist dann weiterhin der volle Zuschlag fällig. Das betrifft insgesamt 3,5 Prozent aller „Soli“-Zahler. Unter dem Strich werden die Bundesbürger damit 2021 um zehn Milliarden Euro entlastet.
Ist der Gesetzentwurf verfassungsgemäß?
Daran scheiden sich die Geister. Kassenwart Scholz ist davon naturgemäß überzeugt. In der Union, die den „Soli“am liebsten gleich komplett beerdigt hätte, gibt es jedoch große Zweifel. Dort wird zumindest ein Enddatum für die Erhebung gefordert, was Scholz aber erst nach 2021 geklärt wissen will. Nach einem Rechtsgutachten im Auftrag der FDP endet mit dem Auslaufen des Solidarpakts II zur speziellen Unterstützung der neuen Länder in diesem Jahr auch die Rechtfertigung für den Solidaritätszuschlag. In der Praxis war er allerdings nie für den Aufbau Ost zweckgebunden.
Gibt es noch weitere Kritik?
Ja. Der Bund der Steuerzahler verweist darauf, dass Sparer weiter den Zuschlag zahlen müssen. Demnach würden also nicht nur Millionäre zur Kasse gebeten, kritisierte Verbandschef Reiner Holznagel. Tatsächlich wird der „Soli“auch auf Kapitalerträge fällig, was laut Steuerzahlbund in dem Gesetzentwurf aber nicht berücksichtigt ist. Betroffen davon ist allerdings nur, wer mehr als 801 Euro (Verheiratete das Doppelte) im Jahr aus Aktien, Dividenden oder sonstigen Spareinlagen erzielt.