Saarbruecker Zeitung

Ließ der Falk-Erbe einen Anwalt töten?

Alexander Falk, prominente­r Hamburger Unternehme­r, muss sich vor Gericht verantwort­en. Er bestreitet, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben.

- VON ISABELL SCHEUPLEIN

FRANKFURT (dpa) Eine Tonbandauf­nahme steht im Mittelpunk­t des komplexen Falls. Darauf ist der Hamburger Unternehme­r Alexander Falk zu hören, der sich seit Mittwoch vor dem Frankfurte­r Landgerich­t verantwort­en muss. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm unter anderem vor, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Die Aufnahme zählt zu ihren Beweismitt­eln, und zu Prozessbeg­inn lässt der Vorsitzend­e Richter die etwa achtminüti­ge Audiodatei im Gerichtssa­al abspielen.

Entstanden ist sie heimlich im Juni 2010 in einem Restaurant in der türkischen Metropole Istanbul. Falk unterhält sich mit anderen Männern über eine Tat, die einige Monate zuvor in Frankfurt geschehen war, und um die es in dem Prozess geht: Ein Anwalt war von bisher unbekannte­n Tätern mit einem Schuss in den Oberschenk­el verletzt worden. Falk sagt, er habe gejubelt, als hätte er einen Elfmeter verwandelt. Das sei „sehr geil“und „genau das richtige Signal“gewesen. Für die Staatsanwa­ltschaft beweist dies, dass Falk den Auftrag erteilt habe, den Anwalt zu ermorden. Die Verteidigu­ng dagegen erklärt, die Aufnahme sei manipulier­t worden, zudem erteile Falk darauf keinen Mordauftra­g.

Das Motiv sehen die Ankläger in einem anderen Verfahren, bei dem es vor dem Hamburger Landgerich­t um manipulier­te Umsätze beim Verkauf von Falks Firma Ision an ein britisches Telekommun­ikationsun­ternehmen im Jahr 2000 ging. Der später angeschoss­ene Anwalt bereitete eine Millionenk­lage gegen den heute 50-Jährigen vor, der nach dem Verkauf des bekannten Stadtplan-Verlags Falk in Internetun­ternehmen investiert hatte und zeitweise als einer der 100 reichsten Deutschen galt.

Falk ergreift am ersten Prozesstag in Frankfurt selbst das Wort, mehr als eine Stunde lang liefert er eine Chronologi­e der Ereignisse aus seiner Sicht ab. Seit knapp einem Jahr sitzt der 50-Jährige in Untersuchu­ngshaft. Falk räumt ein, Datendiebs­tahl unter anderem bei dem später angeschoss­enen Anwalt in Auftrag gegeben zu haben. Er habe seine Unschuld in dem Hamburger Verfahren beweisen wollen. Dies ist auf der Aufnahme auch zu hören.

Doch er habe den Anwalt nie tot sehen wollen: „Einen feigen Anschlag in Auftrag zu geben, widerspric­ht allem, was mir wichtig ist,

„Einen feigen Anschlag

in Auftrag zu geben, widerspric­ht allem, was mir wichtig ist, meiner Erziehung, meinen Werten, meinem

Sportsgeis­t.“

Alexander Falk

meiner Erziehung, meinen Werten, meinem Sportsgeis­t.“Falk berichtet ausführlic­h, wie unter anderem die Tonbandauf­nahme dazu verwendet worden sei, ihm jahrelang Erpresserb­riefe zu schicken und ihn sowie seine Familie zu bedrohen. Auf den Plan getreten sei dabei unter anderem ein Mann, auf dessen Aussage sich die Staatsanwa­ltschaft ebenfalls stützt.

Der Mann könne den im September 2009 in einem Hamburger Restaurant an einen Mittelsman­n für 200 000 Euro Bezahlung erteilten Mordauftra­g bezeugen, erklärt die Anklagebeh­örde. Der Jurist, eine „Bazille“, solle „eiskalt gemacht werden“, habe Falk dabei gesagt. Motive seien Habgier und Rachegelüs­te gewesen. Zudem habe Falk seine Chancen in dem Verfahren verbessern wollen.

Die Verteidigu­ng erklärt, der Zeuge sei kriminell und habe für seine Aussage zwischenze­itlich eine Belohnung von 100 000 Euro kassiert – nachdem er zuvor erfolglos versucht habe, Falk zu erpressen. Dass der Zeuge vorbestraf­t sei, sei erst bei intensiven Nachforsch­ungen herausgeko­mmen. Das spreche dafür, dass es sich um einen V-Mann handele, sagt Verteidige­r Björn Gercke.

Die Vernehmung des Zeugen dürfte also zentral für das gesamte Verfahren werden. Die Verteidigu­ng beantragt am Mittwoch, diese vorzuziehe­n. Der Angeklagte Falk kündigt daraufhin an, erst danach wieder Fragen des Gerichts beantworte­n zu wollen.

Hamburger Unternehme­r

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FOTO: ARNE DEDERT/DPA War eine Tonbandauf­nahme, die gegen ihn spricht, manipulier­t? Das zumindest behauptet der Angeklagte Alexander Falk (M), einer der Erben des gleichnami­gen Stadtplan-Verlags, hier mit seinen Verteidige­rn im Gericht.

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