Keine belastbaren Zahlen zu Polizeigewalt
Gewalt gegen Polizisten, macht die Polizei mittlerweile regelmäßig zum Thema. Bei illegaler Gewalt von Polizisten aber können weder Polizei noch Staatsanwaltschaft auf Anfragen verlässlichen Zahlen nennen.
Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Saarland Probleme, die konkreten Zahlen von illegaler Polizeigewalt zu ermitteln. Grund hierfür sei die Art, wie die Delikte erfasst würden, teilte Staatsanwalt Raimund Weyand mit.
Unberechtigte Gewalt bei der saarländischen Polizei: Mit wie vielen Fällen befasst sich die Justiz derzeit? Darüber konkret Aufschluss zu bekommen, ist schier unmöglich. Denn belastbare Zahlen gibt es just von jenen Stellen nicht, deren ureigene Aufgabe es ist, sich um die Aufklärung derartiger Fälle zu kümmern.
Sowohl die Ermittler bei der Polizei selbst als auch bei der Staatsanwaltschaft als übergeordnete Behörde haben solche Angaben gar nicht oder nur bruchstückhaft parat. Die Begründung aus beiden Häusern: Die Art und Weise, wie solche Delikte in Datenbanken abgelegt werden. Raimund Weyand von der Saarbrücker Staatsanwaltschaft sagt dazu: „Der Beruf des Beschuldigten ist regelmäßig kein Erfassungskriterium.“Damit werde also auch nicht in den Akten als Suchkriterium vermerkt, ob es sich dabei um Polizisten handelt. Die Fahnder setzten einen anderen Schwerpunkt: „Verfahren werden stets nach den jeweiligen in Frage kommenden Straftatbeständen registriert.“
Ähnlich schildert es auch Stephan Laßotta, Pressesprecher beim Landespolizeipräsidium in Saarbrücken. So werde in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) in beruflichem Zusammenhang nur der Straftatbestand „Körperverletzung im Amt“(Paragraf 340, Strafgesetzbuch/StGB) aufgeführt.
Und Amt bedeute neben Landespolizist unter anderem auch Lehrer und Justizvollzugsangestellter, Gerichtsvollzieher sowie Bundespolizist. Nötigung beispielsweise, die durchaus auch als Gewalt ausgelegt werden können, fielen nicht unter diesen Paragrafen.
So erscheinen die Fallzahlen aus der PKS zur Polizeigewalt auch relativ gering, die Laßotta auf SZ-Anfrage nennt. So tauchten 2017 in der Statistik 27 Fälle auf, in denen es um Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt ging. Ein Jahr später waren es 17 und in diesem Jahr bislang zwölf. Die aufgeführten Fälle sagten indes nichts darüber aus, wie viele beschuldigte Beamte daraufhin auch verurteilt wurden. Sprich: Angaben darüber, in wie vielen Fällen Polizisten Gewalt nachgewiesen werden konnte, macht die PKS nicht.
Ein ähnliches Aufzeichnungs-Procedere gelte in den Akten zudem für die Opfer. So bedeutet das nach Weyands Angaben im Umkehrschluss: „Man kann daher auch umgekehrt nicht sicher feststellen, in wie vielen Verfahren Polizeibeamte Opfer von Gewalttaten geworden sind.“
„Der Beruf des Beschuldigten ist regelmäßig kein Erfassungskriterium“
Raimund Weyand
Staatsanwaltschaft Saarbrücken