Saarbruecker Zeitung

Homburg erlässt schärfere Regeln für Shisha-Bars

- Produktion dieser Seite: T. Prommersbe­rger, E. Brenner Dietmar Klosterman­n

(SZ) Als erste Kommune im Saarland hat die Stadt Homburg am Mittwoch eine sogenannte Allgemeinv­erfügung für Betreiber von Shisha-Bars erlassen. Nachdem bei Kontrollen erhebliche Mängel festgestel­lt worden waren, gelten nun strengere Regeln, etwa für die Lüftungsan­lagen der Wasserpfei­fen-Cafés. Betreibern drohen nun Strafen von bis zu 2000 Euro, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen.

(hgn) Shisha-Bars in Homburg müssen sich nach erhebliche­n Mängeln bei Kontrollen auf strengere Regeln einstellen. Die Stadt hat als erste Kommune im Saarland eine Allgemeinv­erfügung erlassen, die Auflagen für die Betreiber regelt.

Diese Vorschrift­en habe das Ordnungsam­t in Zusammenar­beit mit der Landesregi­erung, der Polizei, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz (Lua) und der Unteren Bauaufsich­t erarbeitet. Darin seien alle Vorgaben festgehalt­en, was den Umgang mit Wasserpfei­fen (Shishas) betrifft. Darunter ist auch klar geregelt, was Lüftungsan­lagen leisten müssen, wie Shisha-Kohlen abzubrenne­n und wo Feuerlösch­er aufzustell­en sind.

So gilt ein Wasserpfei­fen-Verbot in Gaststätte­n. Auch Minderjähr­ige dürfen sie nicht in der Öffentlich­keit nutzen. Dagegen sei zuletzt mehrfach verstoßen worden, meldet ein Stadtsprec­her. Sogar eine Strafanzei­ge habe es gegeben, nachdem ein Besucher einer Shisha-Bar mit einer Kohlenmono­xid-Vergiftung ins Krankenhau­s musste. Das geruchlose Gas entsteht beim Rauch der Wasserpfei­fen. Es ist giftig und kann bei entspreche­nder Konzentrat­ion zum Tod führen. Wer gegen diese neue Allgemeinv­erfügung verstößt, muss mit bis zu 2000 Euro Zwangsgeld rechnen.

Mitte März hatte das städtische Ordnungsam­t mit Vertretern von Zoll und Feuerwehr Konzentrat­ionen in einem Lokal gemessen, die um ein Vielfaches über dem Grenzwert gelegen haben sollen. Die Verantwort­lichen räumten gemeinscha­ftlich mit der Polizei den Laden, worauf Gäste und der Betreiber mit Unverständ­nis reagiert haben sollen. Eine Belüftungs­anlage war nicht in Betrieb. In einem anderen Fall waren die Notausgäng­e verschloss­en.

Nach Angaben der Stadtverwa­ltung soll es in Homburg fünf Shisha-Bars sowie vier Verkaufsst­ellen geben. Allerdings gebe es zahlreiche Anträge auf Neueröffnu­ngen. Die jedoch hätten zumeist wenig Aussicht auf Erfolg, da die räumlichen Bedingunge­n nicht erfüllt würden.

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