Cattenom-Gegner müssen nicht ins Gefängnis
Nach dem Feuerwerk im Kernkraftwerk Cattenom verhängt das Berufungsgericht in Metz ein milderes Urteil als in erster Instanz. Die Gefängnisstrafen sind vom Tisch.
(hem) Das Berufungsgericht in Metz hat gestern Geldstrafen gegen Greenpeace-Aktivisten verhängt, die illegal auf das Gelände des lothringischen Kernkraftwerks Cattenom eingedrungen waren. Sie hatten dort ein Feuerwerk gezündet, ein Video davon gedreht und online gestellt. In erster Instanz waren die Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Umweltorganisation zeigte sich über das Urteil erleichtert, überlegt dennoch, Revision einzulegen, um einen Freispruch zu erreichen.
Erstmal aufatmen hieß es gestern bei den neun Greenpeace-Aktivisten, die im Oktober 2017 im lothringischen Atomkraftwerk Cattenom ein Feuerwerk gezündet hatten. Keiner von ihnen muss hinter Gitter. Das hat das Berufungsgericht in Metz gestern entschieden. Wie in erster Instanz befand die Kammer die Angeklagten für schuldig, illegal in die Anlage eingedrungen zu sein. Gegen die einzelnen Aktivisten wurden Tagessätze verhängt. Der Organistaion Greenpeace wurde zu einer Geldstrafe von 25 000 Euro verurteilt.
Das erste Urteil in dieser Sache hatte bei der Umweltorganisation für Empörung gesorgt. Im Februar 2018 verhängte das Gericht in
Thionville harte Strafen gegen die Aktivisten, welche die ihnen vorgeworfenen Taten damals gefilmt und online gestellt hatten. Zwei der acht Beschuldigten, die bereits einschlägig vorbestraft waren, wurden in Thionville zu jeweils zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die weiteren sechs bekamen Bewährungsstrafen.
Obwohl die Umweltschutz-Organisation öfter mit solchen Aktionen Anfälligkeiten in Kernkraftwerken anprangert, war es das erste Mal, dass Greenpeace-Aktivisten zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden waren. Gegen dieses Urteil gingen die Beschuldigten damals in Berufung.
Über den Ausgang des neuen Verfahrens zeigte sich der Generaldirektor von Greenpeace Frankreich, Jean-François Julliard, zwar nicht erfreut, aber doch erleichtert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. „Indem sie die Haftstrafen aufgehoben haben, haben die Richter gezeigt, dass sie für unsere Argumente empfänglich waren“, teilte er mit. „Dennoch bedauern wir, dass unsere Aktivisten, die für das Allgemeinwohl gehandelt haben, um auf die Risiken in den französischen Atomkraftwerken hinzuweisen, nicht freigesprochen wurden.“
Demnach überlegt Greenpeace, Revision gegen das Urteil einzulegen. Diese Aktion des zivilen Ungehorsams sei notwendig gewesen, da der Kernkraftwerksbetreiber EdF und der Staat nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hätten, um für Sicherheit zu sorgen. „Solange werden wir unsere Rolle als Whistleblower weiterhin wahrnehmen“, sagte Julliard.
Die Sicherheit in Cattenom wird immer wieder in den Nachbarländern Luxemburg und im Saarland kritisiert. Die Anlage wurde 1986 in Betrieb genommen. Ursprünglich sollte sie maximal 40 Jahre am Netz bleiben. Doch der Betreiber plant mit einer Laufzeit bis 2048. Die vier Blöcke mit jeweils 1300 Megawatt Leistung produzieren allein fast zehn Prozent des französischen Atomstroms.
„Indem sie die Haftstrafen aufgehoben haben, haben die Richter gezeigt, dass sie für unsere Argumente empfänglich waren.“
Jean-François Julliard,
Generaldirektor Greenpeace Frankreich