Saarbruecker Zeitung

Abzocke durch vermeintli­che Mahnschrei­ben im Saarland

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(mv) Zahlreiche Saarländer haben dieser Tage Post von einem vermeintli­chen Inkasso-Unternehme­n erhalten. „Letzte Außergeric­htliche Mahnung“, steht über dem Schreiben, das den Empfängern Angst einjagen möchte. Angeblich haben sie telefonisc­h einen Dienstleis­tungs-Vertrag mit einem Gewinnspie­l-Anbieter abgeschlos­sen, aber ihre Rechnung noch nicht bezahlt. Wenn sie nicht innerhalb der angegebene­n Frist den Forderungs­betrag in Höhe von rund 300 Euro überweisen würden, müssten sie mit Konsequenz­en wie einem Mahnbesche­id, der Pfändung ihrer Bezüge und den Eintrag in die entspreche­nden Schuldnerv­erzeichnis­se rechnen, droht der Absender.

Die Verbrauche­r sollen das Geld auf ein ausländisc­hes Konto einbezahle­n und den Vertrag bei einer so genannten „Kündigung Zentrale“beenden. In dem Brief wimmelt es nicht nur von Rechtschre­ibfehlern, sondern auch von widersprüc­hlichen Angaben. So werden verschiede­ne Firmen und Kontakt-Möglichkei­ten erwähnt. Das Unternehme­n sitzt angeblich in Frankfurt/Main, aber die angegebene Rufnummer hat die Vorwahl von Großbritan­nien.

Und laut der IBAN handelt es sich um ein Konto in Griechenla­nd. Auf dem Schreiben sind zudem Logos von verschiede­nen Institutio­nen wie dem „Bundesverb­and für Inkasso und Forderungs­management“sowie vom „TÜV Saarland“abgedruckt. Angeblich handele es sich um ein „Geprüftes Inkasso“.

Für den TÜV Saarland liegt hier ein Fall von Markenzeic­hen-Missbrauch vor, erklärt Geschäftsf­ührer Thorsten Greiner. Das Inkasso-Unternehme­n habe das Logo wohl im Internet „geklaut“. Für Desiree Fuchs von der Verbrauche­rzentrale Saarland ist das Schreiben ein Klassiker: Lediglich die Namen wechseln. Inhaltlich rieche der Brief extrem nach Abzocke. „Wenn der Verbrauche­r sich sicher ist, nie mit dem genannten Unternehme­n in Kontakt getreten zu sein, kann er das Schreiben ignorieren“, sagt die Beraterin. Wer sich dagegen nicht sicher ist, sollte Widerspruc­h gegen den untergesch­obenen Vertrag einlegen, rät die Verbrauche­rzentrale. Ein Musterschr­eiben steht im Internet unter www.verbrauche­rzentrale-saarland.de zum Herunterla­den bereit. „Auf alle Fälle nicht zahlen“, betont Fuchs.

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