Abzocke durch vermeintliche Mahnschreiben im Saarland
(mv) Zahlreiche Saarländer haben dieser Tage Post von einem vermeintlichen Inkasso-Unternehmen erhalten. „Letzte Außergerichtliche Mahnung“, steht über dem Schreiben, das den Empfängern Angst einjagen möchte. Angeblich haben sie telefonisch einen Dienstleistungs-Vertrag mit einem Gewinnspiel-Anbieter abgeschlossen, aber ihre Rechnung noch nicht bezahlt. Wenn sie nicht innerhalb der angegebenen Frist den Forderungsbetrag in Höhe von rund 300 Euro überweisen würden, müssten sie mit Konsequenzen wie einem Mahnbescheid, der Pfändung ihrer Bezüge und den Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse rechnen, droht der Absender.
Die Verbraucher sollen das Geld auf ein ausländisches Konto einbezahlen und den Vertrag bei einer so genannten „Kündigung Zentrale“beenden. In dem Brief wimmelt es nicht nur von Rechtschreibfehlern, sondern auch von widersprüchlichen Angaben. So werden verschiedene Firmen und Kontakt-Möglichkeiten erwähnt. Das Unternehmen sitzt angeblich in Frankfurt/Main, aber die angegebene Rufnummer hat die Vorwahl von Großbritannien.
Und laut der IBAN handelt es sich um ein Konto in Griechenland. Auf dem Schreiben sind zudem Logos von verschiedenen Institutionen wie dem „Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement“sowie vom „TÜV Saarland“abgedruckt. Angeblich handele es sich um ein „Geprüftes Inkasso“.
Für den TÜV Saarland liegt hier ein Fall von Markenzeichen-Missbrauch vor, erklärt Geschäftsführer Thorsten Greiner. Das Inkasso-Unternehmen habe das Logo wohl im Internet „geklaut“. Für Desiree Fuchs von der Verbraucherzentrale Saarland ist das Schreiben ein Klassiker: Lediglich die Namen wechseln. Inhaltlich rieche der Brief extrem nach Abzocke. „Wenn der Verbraucher sich sicher ist, nie mit dem genannten Unternehmen in Kontakt getreten zu sein, kann er das Schreiben ignorieren“, sagt die Beraterin. Wer sich dagegen nicht sicher ist, sollte Widerspruch gegen den untergeschobenen Vertrag einlegen, rät die Verbraucherzentrale. Ein Musterschreiben steht im Internet unter www.verbraucherzentrale-saarland.de zum Herunterladen bereit. „Auf alle Fälle nicht zahlen“, betont Fuchs.