Saarbruecker Zeitung

Streit um Grundrente flammt wieder auf

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Nach zähem Ringen sah es eigentlich nach Einigung bei der Grundrente aus – jetzt ist in der Groko neuer Zoff ausgebroch­en. Die Union ist sauer wegen des neuen Entwurfs von Minister Heil (SPD).

(epd) Mit zwei Änderungen im Strafrecht soll die Verfolgung von Missbrauch­staten im Internet intensivie­rt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eine Verschärfu­ng der Strafbarke­it beim Cybergroom­ing. Missbrauch­stäter sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn sie beim Chatten an Ermittler geraten. Außerdem sollen polizeilic­he Ermittler mehr Möglichkei­ten erhalten, sich Zugang zu Missbrauch­s-Foren zu verschaffe­n.

Als Cybergroom­ing wird die Strategie bezeichnet, Kontakt zu Kindern und Jugendlich­en im Netz herzustell­en, indem man sich etwa als Gleichaltr­iger ausgibt. Fordert jemand einen Minderjähr­igen dabei zu sexuellen Handlungen auf, kann das bereits heute mit einer Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Künftig wird auch bestraft, wenn ein Täter mit sexuellen Absichten online ein Kind anspricht, es sich dabei aber um einen Erwachsene­n, etwa die Eltern oder einen Ermittler handelt. Der FDP, der Linksfrakt­ion und den Grünen ging dieser Teil des Gesetzes zu weit, deshalb enthielten sie sich der Stimme, obwohl sie schärfere Maßnahmen insgesamt befürworte­n.

Außerdem sollen Ermittler sich Zutritt zu Foren im Darknet verschaffe­n können, die kinderporn­ografische­s Material tauschen. Da meistens nur Personen Zugang erhalten, die selbst Missbrauch­sdarstellu­ngen anbieten, soll künftig speziell geschulten Polizeibea­mten der Einsatz von computerge­nerierten Bildern ermöglicht werden. Er muss durch ein Gericht genehmigt werden.

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