Richter urteilen über Pension von Ex-OB Georg Jung
(mju) Seit fast zwei Jahren liegt die Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes gegen Georg Jung (CDU), Ex-Oberbürgermeister von St. Ingbert, auf dem Tisch der Saarlouiser Verwaltungsrichter. Die Behörde hat beantragt, dass dem 56-Jährigen, der von 2004 bis 2012 Rathauschef war, sein Ruhegehalt (4000 Euro monatlich) aberkannt werden soll. Am Montag, 20. Januar, wird der Fall verhandelt.
Anlass für die Disziplinarklage gegen den Ex-OB ist das seit Januar 2015 rechtskräftige Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Jung wurde im Juli 2014 wegen Vorteilsnahme in vier Fällen und Untreue schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 15 000 Euro (300 Tagessätze zu 50 Euro) verurteilt. Anlass waren unter anderem Spenden, die Jung als Rathauschef bei Firmen einsammelte, mit denen er beruflich in Kontakt stand. 135 000 Euro flossen in die Kassen eines Vereins zur Förderung sozialer und kultureller Belange und nicht in die Stadtkasse. Vereinschef war ExOB Jung. Die Disziplinarermittler argumentieren mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach Beamte, die in einem herausgehobenen Amt sind, und sich der Vorteilsnahme schuldig gemacht haben, in der Regel entlassen werden. Für Ruhestandsbeamte sei die Streichung der Pension die Höchstmaßnahme.
Jungs Anwalt, Professor Guido Britz, fordert die Abweisung der Klage. Sein Mandant habe sich nicht persönlich bereichert. Die Stadt profitiere nach wie vor von dem eingeworbenen Geld. Er verweist auch darauf, dass das Gericht in einem Eilverfahren vorab die Kürzung der Pension um zehn Prozent abgelehnt hat. Offen bleibt, welche Rolle ein Gutachten des Berliner Verwaltungsrechtsexperten Professor Ulrich Battis spielt. Er kommt zu dem Ergebnis, die Streichung der Pension sei unzulässig. Jung habe aus gemeinnützigen Motiven gehandelt.