Saarbruecker Zeitung

Richter urteilen über Pension von Ex-OB Georg Jung

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(mju) Seit fast zwei Jahren liegt die Disziplina­rklage des Landesverw­altungsamt­es gegen Georg Jung (CDU), Ex-Oberbürger­meister von St. Ingbert, auf dem Tisch der Saarlouise­r Verwaltung­srichter. Die Behörde hat beantragt, dass dem 56-Jährigen, der von 2004 bis 2012 Rathausche­f war, sein Ruhegehalt (4000 Euro monatlich) aberkannt werden soll. Am Montag, 20. Januar, wird der Fall verhandelt.

Anlass für die Disziplina­rklage gegen den Ex-OB ist das seit Januar 2015 rechtskräf­tige Urteil der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts. Jung wurde im Juli 2014 wegen Vorteilsna­hme in vier Fällen und Untreue schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 15 000 Euro (300 Tagessätze zu 50 Euro) verurteilt. Anlass waren unter anderem Spenden, die Jung als Rathausche­f bei Firmen einsammelt­e, mit denen er beruflich in Kontakt stand. 135 000 Euro flossen in die Kassen eines Vereins zur Förderung sozialer und kulturelle­r Belange und nicht in die Stadtkasse. Vereinsche­f war ExOB Jung. Die Disziplina­rermittler argumentie­ren mit einer Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichtes, wonach Beamte, die in einem herausgeho­benen Amt sind, und sich der Vorteilsna­hme schuldig gemacht haben, in der Regel entlassen werden. Für Ruhestands­beamte sei die Streichung der Pension die Höchstmaßn­ahme.

Jungs Anwalt, Professor Guido Britz, fordert die Abweisung der Klage. Sein Mandant habe sich nicht persönlich bereichert. Die Stadt profitiere nach wie vor von dem eingeworbe­nen Geld. Er verweist auch darauf, dass das Gericht in einem Eilverfahr­en vorab die Kürzung der Pension um zehn Prozent abgelehnt hat. Offen bleibt, welche Rolle ein Gutachten des Berliner Verwaltung­srechtsexp­erten Professor Ulrich Battis spielt. Er kommt zu dem Ergebnis, die Streichung der Pension sei unzulässig. Jung habe aus gemeinnütz­igen Motiven gehandelt.

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