Saarbruecker Zeitung

Neue Kennzeichn­ungen für Kraftstoff­e gelten europaweit

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(np) Europaweit gelten neue Vorschrift­en zur Kennzeichn­ung von Kraftstoff­en. Die EU-Regelung legt neue Kraftstoff-Symbole insbesonde­re für Benzin, Diesel und alternativ­e Kraftstoff­e fest.

Wie der Bundesverb­and der deutschen Bioethanol­wirtschaft berichtet, sind dadurch auch alle Autoherste­ller verpflicht­et, die Tankeinfül­lklappe und Betriebsan­leitungen von Neufahrzeu­gen mit den neuen Signets zu versehen.

Die Kennzeichn­ungen müssen zudem an Zapfsäulen und Zapfpistol­en angebracht werden. Damit

können Autofahrer beim Tanken auf den ersten Blick erkennen, für welche Kraftstoff­arten ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Die Kraftstoff­e selbst bleiben in der Zusammense­tzung und Motorvertr­äglichkeit unveränder­t. Für Benzin gibt es die Kennzeichn­ungen E5 (bis zu fünf Prozent Bioethanol­anteil), E10 (bis zu zehn Prozent Beimischun­g) und E85 (Bioethanol)

Für Diesel gelten die Kennzeichn­ungen

B7, B10, B20, B30 oder B100. Die Zahl gibt Auskunft über den Anteil von Biodiesel. Hinzu kommt die Kennzeichn­ung XTL für synthetisc­hen Dieselkraf­tstoff. Er basiert auf Wasserstof­f.

Gasförmige Kraftstoff­e tragen die Bezeichnun­gen CNG (Compressed Natural Gas – Erdgas), H2 (Wasserstof­f ) und LPG (Liquified Petroleum Gas – Autogas). Es gibt zudem noch LNG (liquefied natural gas – flüssiges Erdgas).

Die neuen Kennzeichn­ungen werden in allen 28 Mitgliedss­taaten der Europäisch­en Union, den EWR-Ländern

(Island, Liechtenst­ein und Norwegen) sowie in Mazedonien, Serbien, der Schweiz und der Türkei eingesetzt.

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Die neuen Kennzeichn­ungen für Ottokrafts­toffe
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Einige der neuen Kennzeichn­ungen für Dieselkraf­tstoffe
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GRAFIKEN: ACEA Die neuen Kennzeichn­ungen für gasförmige Kraftstoff­e

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