Saarbruecker Zeitung

Ein Vorgesetzt­er darf seine Mitarbeite­r nicht beleidigen

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(dpa) Es gibt Führungskr­äfte, die schnell die Geduld verlieren. Und sich dann im Ton vergreifen, laut oder ausfällig werden, wenn sie Kritik üben. Müssen sich Arbeitnehm­er das gefallen lassen?

„Ich habe als Arbeitnehm­er Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Gütersloh und Vorsitzend­er des Geschäftsf­ührenden Ausschusse­s Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in.

Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskr­aft ihre Mitarbeite­r also „natürlich nicht“. „Sie darf Kritik üben, und das auch deutlich, wenn die Arbeitslei­stung nicht in Ordnung ist. Sie muss das aber in sachlicher Weise tun“, erklärt Schipp. Mit der Aussage „Sie sind ein fauler Hund“etwa gehen Vorgesetzt­e eindeutig zu weit.

Aber was können Arbeitnehm­er tun? Schipp empfiehlt im ersten

Schritt, die Führungskr­aft auf das unangemess­en Verhalten hinzuweise­n und sie zu bitten, ihre Kritik künftig sachlich vorzutrage­n. „Arbeitnehm­er sollten sich das notieren und auch festhalten, wer das Gespräch mitbekomme­n hat“, sagt der Fachanwalt. Solche Aufzeichnu­ngen können im Zweifelsfa­ll vor Gericht den Nachweis erleichter­n, dass sich der Vorfall so ereignet hat.

Wenn keine Besserung in Sicht ist, müssen Arbeitnehm­er den nächsten Schritt gehen. Etwa, indem sie von ihrem Arbeitgebe­r verlangen, dass er auf die Führungskr­aft einwirkt. „Das ist aber eine zweischnei­dige Angelegenh­eit“, betont Schipp. Der Arbeitgebe­r wird in der Regel versuchen, der Führungskr­aft den Rücken zu stärken, um ihre Autorität nicht zu untergrabe­n. „Ein Arbeitnehm­er muss also mit Schwierigk­eiten rechnen, wenn er da etwas durchzuset­zen will.“

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