Saarbruecker Zeitung

Bundesgeri­chtshof stärkt die Rechte von Pauschalur­laubern

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(dpa) Ein Pauschalur­lauber aus Bremen stürzte auf einer nassen Rollstuhlr­ampe am Eingang eines Hotels in Lanzarote und brach sich das Handgelenk. Nun kann er auf Entschädig­ung durch den Reiseveran­stalter hoffen, denn der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hob ein anderslaut­endes Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) Celle auf. Die Richter in Niedersach­sen müssen den Fall neu verhandeln und prüfen, ob das Hotel auf der spanischen Insel überhaupt die geltenden Standards für den Belag der Rampe eingehalte­n hatte. Ob Warnschild­er auf die Rutschgefa­hr hinwiesen oder nicht, sei dabei zweitrangi­g, so der BGH (Aktenzeich­en BGH X ZR 110/18).

Das OLG war der Ansicht gewesen, dass der Mann vorsichtig­er hätte sein oder mindestens hätte beweisen müssen, dass es keine Warnschild­er gab. Zu kurz gegriffen, urteilten die BGH-Richter. Ein Warnschild warne ja lediglich vor Gefahren, die selbst dann noch bestehen, wenn Vorschrift­en eingehalte­n werden. Letzteres müsse zuerst geklärt werden.

Mit seiner Entscheidu­ng verweist der BGH erneut auf die Bedeutung der sogenannte­n Verkehrssi­cherungspf­lichten: Die geben dem Reiseveran­stalter etwa auf, seine Hotelanlag­en zu prüfen und alles zu tun, um seine Kunden vor Schaden zu bewahren.

Der Urlauber aus Bremen will unter anderem 10 500 Euro zurückhabe­n, außerdem beanspruch­t er Schmerzens­geld und Schadeners­atz. Die BGH-Entscheidu­ng hilft ihm nun. Wenn das OLG feststellt, dass spanische Sicherheit­sstandards nicht eingehalte­n wurden, wäre der Kläger einen großen Schritt weiter. Das beklagte Reiseunter­nehmen Tui äußerte sich mit dem Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Gerichtsen­tscheidung­en zur Verkehrssi­cherungspf­licht sind inzwischen zahl- und facettenre­ich. Ein Sturz auf nassen Fliesen eines Swimmingpo­ols gehört demnach zum allgemeine­n Lebensrisi­ko. Für die Sicherheit einer Wasserruts­che in einer Hotelanlag­e ist hingegen der Reiseveran­stalter verantwort­lich. Erst im Juni 2019 hatte der BGH in einer ähnlichen Entscheidu­ng festgehalt­en, dass es nicht nur auf Warnhinwei­se, sondern auch auf die Einhaltung von örtlichen Bauvorschr­iften ankomme.

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FOTO: WARNECKE/DPA Reiseveran­stalter müssen dafür sorgen, dass Hotelanlag­en sicher sind. Sonst müssen sie Reisenden unter Umständen Entschädig­ung zahlen.

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