Saarbruecker Zeitung

Bewährungs­strafe für Saarbrücke­r Pizzakönig

- VON MICHAEL JUNGMANN

Der als Pizzakönig bekannt gewordene Saarbrücke­r Gastronom ist wegen Steuerhint­erziehung in acht Fällen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte und insbesonde­re der neue Verteidige­r, Prof. Guido Britz, haben trotz Corona-Krise ihre Hausaufgab­en, die die Wirtschaft­sstrafkamm­er am Landgerich­t ihnen aufgetrage­n hatte, fast komplett erledigt. Um überhaupt noch im Rahmen eines „Deals“(Verständig­ung im Strafproze­ss) eine Freiheitss­trafe zu erreichen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, baten Richter und Staatsanwa­ltschaft den „heimlichen Pizza- und Pastakönig“vor der Urteilsver­kündigung kräftig zur Kasse. 330 000 Euro als Schadenswi­edergutmac­hung waren deshalb bis zum letzten Prozesstag zu leisten. Verteidige­r Britz überreicht­e noch im Gerichtssa­al Oberstaats­anwalt Eckhard Uthe ein notarielle­s Schuldaner­kenntnis samt Grundschul­d über 180 000 Euro. Weitere 150 000 Euro, die als Kaution bei der Justizkass­e dafür hinterlegt waren, dass ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, werden an den Fiskus umgebucht. Auch eine weitere Auflage erfüllte der 54 Jahre alte Saarbrücke­r mit italienisc­hem Pass fristgerec­ht. Er leistete Aufklärung­shilfe, sagte bei der Staatsanwa­ltschaft umfassend gegen die Unternehme­rin aus, die ihm in zwei seiner Gaststätte­n jeweils ein zusätzlich­es Kassensyst­em als schwarze Kassen installier­t hatte.

Die Weichen waren also für den „Deal“im Strafproze­ss, der bereits seit Monaten andauerte, gestellt. Christiane Schmitt, Vorsitzend­e Richterin, hatte ein Strafmaß zwischen 22 und 24 Monaten im Fall eines Geständnis­ses in Aussicht gestellt. Letztlich wurde der erfolgreic­he Saarbrücke­r Gastronom wegen Steuerhint­erziehung in acht Fällen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. In dieser Zeit muss er weitere 40 000 Euro an die Staatskass­e zahlen.

Über seinen Verteidige­r hatte der Angeklagte zuvor ein kurzes und knappes Geständnis abgelegt. Die verblieben­en Punkte der Anklagesch­rift

(die Hälfte der Vorwürfe wurde im Laufe des Verfahrens eingestell­t) wurden eingeräumt. Unter dem Strich blieb ein Gesamtscha­den zu Lasten des Fiskus in Höhe von mehr als 520 000 Euro, wobei es bei 180 000 Euro beim Versuch der Steuerhint­erziehung blieb.

Die Wirtschaft­sstrafkamm­er sieht es, so Schmitt, als erwiesen an, dass der Inhaber eines mexikanisc­hen und eines italienisc­hen Lokals in Saarbrücke­n mit schwarzen Kassen gearbeitet hat. Neben dem offizielle­n Kassenverb­and, über den alle eingegeben­en Umsätze für den Fiskus gespeicher­t wurden, existierte ein zweites, schwarzes Kassensyst­em mit mobilen Handgeräte­n. Dort eingegeben­e Bestellung­en liefen am Finanzamt vorbei. Die schwarz erzielten Umsätze von Mitte 2016 bis Ende 2017 wurden auf etwa 770 000 Euro geschätzt. Die Steuerfahn­der stellten Handkassen bei einer Razzia sicher.

Oberstaats­anwalt Uthe und die Strafkamme­r gingen von „erhebliche­r kriminelle­r Energie“des Gastwirts aus. Anwalt Britz sprach von einer „vernünftig­en Verständig­ung“und einer spät „geänderten Strategie“. Über finanziell­e Reserven verfüge sein Mandant jetzt nicht mehr, denn an den Ex-Verteidige­r, der auf Konfliktku­rs zu Gericht, Staatsanwa­lt und Fiskus war, habe er 240 000 Euro Honorar zahlen müssen.

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