Saarbruecker Zeitung

Flüchtling­e klagen gegen Auswertung von Handydaten

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(epd) Mehrere Flüchtling­e klagen gemeinsam mit der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte gegen Handyauswe­rtungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf). An den Verwaltung­sgerichten in Hannover, Berlin und Stuttgart haben Anwälte im Namen einer 37-jährigen Afghanin, einer 25-jährigen Frau aus Kamerun und eines 29-jährigen Syrers gegen das Auslesen der Daten von Mobiltelef­onen Klage eingereich­t, teilte die Gesellscha­ft am Dienstag mit.

„Gegen die Verletzung des Grundrecht­s auf digitale Privatsphä­re klagen wir mit drei Personen – stellvertr­etend für Tausende Betroffene und durch alle Instanzen“, erklärte Lea Beckmann, Juristin von der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte. Das Bamf missachte die hohen verfassung­srechtlich­en Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönlich­e Daten gebunden sei und verschaffe sich mit einer Analyse-Software Zugriff auf Daten, Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und Email-Adressen.

Die Handyausle­sung sei „extrem fehleranfä­llig“, kritisiert die Gesellscha­ft. Nur etwa 35 Prozent der Ergebnisse seien brauchbar. Das Bundesamt habe zwischen Anfang 2019 und Ende April 2020 rund 11 756 Datenträge­r von Asylantrag­stellern ausgelesen und in einem sogenannte­n Datentreso­r gespeicher­t, berichten die Zeitungen. In gut 4000 Fällen habe die Behörde die Daten tatsächlic­h ausgewerte­t. In 60 Prozent der Fälle hätten sich „keine zusätzlich­en Erkenntnis­se“ergeben, die für das Asylverfah­ren relevant waren. In 38 Prozent hätten die Daten die Angaben des Geflüchtet­en bestätigt. Nur bei zwei Prozent hätten die Analysen die Aussagen widerlegt.

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