Flüchtlinge klagen gegen Auswertung von Handydaten
(epd) Mehrere Flüchtlinge klagen gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen Handyauswertungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). An den Verwaltungsgerichten in Hannover, Berlin und Stuttgart haben Anwälte im Namen einer 37-jährigen Afghanin, einer 25-jährigen Frau aus Kamerun und eines 29-jährigen Syrers gegen das Auslesen der Daten von Mobiltelefonen Klage eingereicht, teilte die Gesellschaft am Dienstag mit.
„Gegen die Verletzung des Grundrechts auf digitale Privatsphäre klagen wir mit drei Personen – stellvertretend für Tausende Betroffene und durch alle Instanzen“, erklärte Lea Beckmann, Juristin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Das Bamf missachte die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden sei und verschaffe sich mit einer Analyse-Software Zugriff auf Daten, Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und Email-Adressen.
Die Handyauslesung sei „extrem fehleranfällig“, kritisiert die Gesellschaft. Nur etwa 35 Prozent der Ergebnisse seien brauchbar. Das Bundesamt habe zwischen Anfang 2019 und Ende April 2020 rund 11 756 Datenträger von Asylantragstellern ausgelesen und in einem sogenannten Datentresor gespeichert, berichten die Zeitungen. In gut 4000 Fällen habe die Behörde die Daten tatsächlich ausgewertet. In 60 Prozent der Fälle hätten sich „keine zusätzlichen Erkenntnisse“ergeben, die für das Asylverfahren relevant waren. In 38 Prozent hätten die Daten die Angaben des Geflüchteten bestätigt. Nur bei zwei Prozent hätten die Analysen die Aussagen widerlegt.