Saarbruecker Zeitung

Gemischte Reaktionen aus dem Saarland zum Minister-Papier

- VON DAVID SEEL

Das von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Eckpunktep­apier für strengere Regeln in der Fleischind­ustrie stößt im Saarland auf ein geteiltes Echo. Der saarländis­che Umweltstaa­tssekretär Sebastian Thul (SPD) begrüßte den Vorstoß. Da viele der Arbeiter nur über „eingeschrä­nkte Sprachkenn­tnisse verfügen und keine Möglichkei­t haben, auf dem Wohnungsma­rkt eine Wohnung zu finden, besteht ein besonderes Schutzbedü­rfnis“, sagte Thul.

Kritik kam dagegen von der Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG) im Saarland. So werde in dem Entwurf etwa nicht ausreichen­d zwischen den Begriffen „Leiharbeit“und „Werkvertra­g“getrennt. „Leiharbeit ist nicht das Problem in der Fleischind­ustrie“, sagte NGG-Saar-Geschäftsf­ührer Mark Baumeister. Leiharbeit­er unterlägen „klar der Mitbestimm­ung durch Betriebsrä­te und dem Auftraggeb­er und sind voll in die jeweilige Betriebsor­ganisation eingebunde­n“. Bei Werkvertra­gsnehmern sehe das anders aus. „Hier werden Menschen fragwürdig untergebra­cht“, kritisiert Baumeister. „Sie haben keinen Kontakt zur Stammbeleg­schaft, kein Betriebsra­t ist für sie zuständig.“Das werde auch von saarländis­chen Unternehme­n ausgenutzt, die durch die Werkverträ­ge beispielsw­eise Sozialvers­icherungsb­eiträge

einsparen würden, so der Vorwurf.

Auch wenn es im Saarland keine derart großen Schlachtbe­triebe wie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württember­g und Schleswig-Holstein gebe – auch hierzuland­e seien Leiharbeit­er in der Branche beschäftig­t, sagte Staatssekr­etär Thul. Aufgrund der geringen „Zahl derer, die bei uns als Saison-, Leih- oder Werkvertra­gsarbeitsk­räfte untergebra­cht sind, sieht man aber schon, dass man keine großen Sammelunte­rkünfte benötigt“, so Thul.

Verlässlic­he Daten habe das Land hierzu allerdings nicht, wie der Staatssekr­etär bereits am Dienstag eingeräumt hatte. „Die Betriebe sind nicht verpflicht­et, uns mitzuteile­n, wo ihre Mitarbeite­r untergebra­cht sind“, sagte Thul. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitssch­utz könne bisher nur Sammelunte­rkünfte auf dem Betriebsge­lände kontrollie­ren. „Da sind wir auf die Kooperatio­n

mit den Betrieben angewiesen.“

Nicht nur der Entwurf von Bundesmini­ster Heil soll den Landesbehö­rden nun mehr Kontrollmö­glichkeite­n geben. So will das Saarland mit dem geplanten „Schrottimm­obilien-Gesetz“Möglichkei­ten schaffen, umstritten­e Unterkünft­e genauer zu kontrollie­ren. „Dieses Gesetz wird uns in Zukunft mit Sicherheit eine große Hilfe sein – sowohl für die Ortspolize­ibehörden als auch für uns“, erklärte Thul.

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