Saarbruecker Zeitung

Steuerbefr­eiung für Bonuszahlu­ngen

- Produktion dieser Seite: Jessica Becker Peter Bylda

(dpa) Beschäftig­te können aufgrund der aktuell außergewöh­nlichen Arbeitsbel­astung einen steuerfrei­en Bonus bekommen. Bis zu 1500 Euro dürfen Arbeitgebe­r ihren Beschäftig­ten zahlen. „Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehm­er“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsf­ührer und Rechtsanwa­lt des Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Voraussetz­ung sei, dass der Bonus zusätzlich zum Arbeitsloh­n gezahlt werde. Die Regel ist befristet auf Zahlungen ab 1. März bis 31. Dezember 2020.

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