Steuerbefreiung für Bonuszahlungen
(dpa) Beschäftigte können aufgrund der aktuell außergewöhnlichen Arbeitsbelastung einen steuerfreien Bonus bekommen. Bis zu 1500 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen. „Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt des Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Voraussetzung sei, dass der Bonus zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werde. Die Regel ist befristet auf Zahlungen ab 1. März bis 31. Dezember 2020.