Ersthelfer-App soll jetzt nächstes Jahr starten
Geschieht ein Unfall und ein Sanitäter oder Arzt ist zufällig in der Nähe, soll ihn eine App alarmieren. Noch ist die Finanzierung des Projekts nicht geklärt.
Das App-basierte System zur Ortung und Alarmierung ehrenamtlicher Ersthelfer in der Nähe medizinischer Notfälle lässt im Saarland auf sich warten. Ursprünglich war der Start für 2019 vorgesehen. Nun zeichnet sich ein Start 2021 ab, sofern bis dahin alle rechtlichen und finanziellen Fragen gelöst sind. „Natürlich sind Ersthelfer-Systeme zur Unterstützung des Rettungsdienstes, gerade wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, sinnvoll und zu befürworten“, sagt der Geschäftsführer des Zweckverbandes Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF), Bernhard Roth.
Derzeit fehlt es aber nicht nur am Geld, sondern auch an einer gesetzlichen Grundlage. Letztere soll noch in diesem Jahr durch die anstehende Aktualisierung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes geschaffen werden. Der Entwurf erwähnt erstmals die „organisierte Erste Hilfe“, unter die auch Ersthelfer-Systeme fallen, die den Rettungsdienst ergänzen können.
„Der ZRF plant die Rahmenkonzeption und den Start des Systems für das Jahr 2021, wenn es gelingt, bis dahin auch die Gesamtfinanzierung des Systems sicherzustellen“, sagt Roth. Die große Koalition hatte für 2019 und 2020 zwar jeweils 125 000 Euro in Aussicht gestellt. Doch der ZRF rechnet mit jährlichen Betriebskosten von mindestens 300 000 Euro.
Die Idee hinter dem Projekt ist: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zufällig ein Arzt, eine Krankenschwester oder ein Mitarbeiter einer Hilfsorganisation in der Nähe eines Notfallorts aufhält, ist recht groß. Diese geschulten Ersthelfer sollen, nachdem sie über ihre Smartphones geortet worden sind, in Zukunft parallel zum Rettungsdienst von der Integrierten Leitstelle (ILS) automatisch per App mitalarmiert werden. Der Ersthelfer soll dann Erste Hilfe leisten, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Typische Beispiele für Einsatzmöglichkeiten dieser „mobilen Retter“sind ein Herz-Kreislauf-Stillstand oder eine Bewusstlosigkeit. Erfahrungen aus anderen Teilen der Republik zeigen, dass ein Ersthelfer im Schnitt nach knapp fünf Minuten am Ort des Geschehens ist. Der Rettungsdienst im Saarland benötigt durchschnittlich etwa zehn Minuten. Wobei die per App alarmierten ehrenamtlichen Helfer nicht auf die Hilfsfrist angerechnet werden dürfen – das heißt also, der Rettungsdienst darf sich nicht mehr Zeit lassen, nur weil schon ein Helfer vor Ort ist. Er muss weiterhin die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von zwölf Minuten einhalten. Wegen der offenen Fragen hat der ZRF das Alarmierungssystem bisher nicht ausgeschrieben. Auf dem Markt gibt es Systeme, die sich zum Teil stark unterscheiden – auch hinsichtlich der Frage, welche Leistungen der ZRF und seine Leitstelle selbst einbringen müssten, beispielsweise die Helferund Kontaktdatenerfassung, Datenpflege und Nachbereitung.
Ebenfalls zu klären ist noch, welche Qualifikationen die Helfer benötigen, wer das überprüft und wie die Helfer geschult und betreut werden. Denn: Wenn der ZRF einen ehrenamtlichen Helfer alarmiert, haftet er unter Umständen, wenn etwas schiefläuft. Er muss also garantieren, dass die Helfer qualifiziert sind.
„Natürlich sind Ersthelfersysteme zur Unterstützung des Rettungsdienstes, gerade wenn es um die Rettung von Menschenleben geht, sinnvoll.“
Bernhard Roth
Geschäftsführer des Zweckverbandes
Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung