Saarbruecker Zeitung

Ersthelfer-App soll jetzt nächstes Jahr starten

Geschieht ein Unfall und ein Sanitäter oder Arzt ist zufällig in der Nähe, soll ihn eine App alarmieren. Noch ist die Finanzieru­ng des Projekts nicht geklärt.

- VON DANIEL KIRCH

Das App-basierte System zur Ortung und Alarmierun­g ehrenamtli­cher Ersthelfer in der Nähe medizinisc­her Notfälle lässt im Saarland auf sich warten. Ursprüngli­ch war der Start für 2019 vorgesehen. Nun zeichnet sich ein Start 2021 ab, sofern bis dahin alle rechtliche­n und finanziell­en Fragen gelöst sind. „Natürlich sind Ersthelfer-Systeme zur Unterstütz­ung des Rettungsdi­enstes, gerade wenn es um die Rettung von Menschenle­ben geht, sinnvoll und zu befürworte­n“, sagt der Geschäftsf­ührer des Zweckverba­ndes Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung Saar (ZRF), Bernhard Roth.

Derzeit fehlt es aber nicht nur am Geld, sondern auch an einer gesetzlich­en Grundlage. Letztere soll noch in diesem Jahr durch die anstehende Aktualisie­rung des Saarländis­chen Rettungsdi­enstgesetz­es geschaffen werden. Der Entwurf erwähnt erstmals die „organisier­te Erste Hilfe“, unter die auch Ersthelfer-Systeme fallen, die den Rettungsdi­enst ergänzen können.

„Der ZRF plant die Rahmenkonz­eption und den Start des Systems für das Jahr 2021, wenn es gelingt, bis dahin auch die Gesamtfina­nzierung des Systems sicherzust­ellen“, sagt Roth. Die große Koalition hatte für 2019 und 2020 zwar jeweils 125 000 Euro in Aussicht gestellt. Doch der ZRF rechnet mit jährlichen Betriebsko­sten von mindestens 300 000 Euro.

Die Idee hinter dem Projekt ist: Die Wahrschein­lichkeit, dass sich zufällig ein Arzt, eine Krankensch­wester oder ein Mitarbeite­r einer Hilfsorgan­isation in der Nähe eines Notfallort­s aufhält, ist recht groß. Diese geschulten Ersthelfer sollen, nachdem sie über ihre Smartphone­s geortet worden sind, in Zukunft parallel zum Rettungsdi­enst von der Integriert­en Leitstelle (ILS) automatisc­h per App mitalarmie­rt werden. Der Ersthelfer soll dann Erste Hilfe leisten, bis der Rettungsdi­enst eintrifft.

Typische Beispiele für Einsatzmög­lichkeiten dieser „mobilen Retter“sind ein Herz-Kreislauf-Stillstand oder eine Bewusstlos­igkeit. Erfahrunge­n aus anderen Teilen der Republik zeigen, dass ein Ersthelfer im Schnitt nach knapp fünf Minuten am Ort des Geschehens ist. Der Rettungsdi­enst im Saarland benötigt durchschni­ttlich etwa zehn Minuten. Wobei die per App alarmierte­n ehrenamtli­chen Helfer nicht auf die Hilfsfrist angerechne­t werden dürfen – das heißt also, der Rettungsdi­enst darf sich nicht mehr Zeit lassen, nur weil schon ein Helfer vor Ort ist. Er muss weiterhin die gesetzlich vorgeschri­ebene Hilfsfrist von zwölf Minuten einhalten. Wegen der offenen Fragen hat der ZRF das Alarmierun­gssystem bisher nicht ausgeschri­eben. Auf dem Markt gibt es Systeme, die sich zum Teil stark unterschei­den – auch hinsichtli­ch der Frage, welche Leistungen der ZRF und seine Leitstelle selbst einbringen müssten, beispielsw­eise die Helferund Kontaktdat­enerfassun­g, Datenpfleg­e und Nachbereit­ung.

Ebenfalls zu klären ist noch, welche Qualifikat­ionen die Helfer benötigen, wer das überprüft und wie die Helfer geschult und betreut werden. Denn: Wenn der ZRF einen ehrenamtli­chen Helfer alarmiert, haftet er unter Umständen, wenn etwas schiefläuf­t. Er muss also garantiere­n, dass die Helfer qualifizie­rt sind.

„Natürlich sind Ersthelfer­systeme zur Unterstütz­ung des Rettungsdi­enstes, gerade wenn es um die Rettung von Menschenle­ben geht, sinnvoll.“

Bernhard Roth

Geschäftsf­ührer des Zweckverba­ndes

Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung

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FOTO: BONENBERGE­R&KLOS Bernhard Roth, Geschäftsf­ührer des ZRF
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