Betrug mit Corona-Hilfen: Rund 400 000 Euro Schaden im Saarland
Auslöser der Verfahren waren angeblich zum Teil Geldwäsche-Verdachtsanzeigen von Banken. Fast 100 000 Euro wurden bereits sichergestellt oder zurückgezahlt.
Die Corona-Soforthilfen für sogenannte Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen aus den Kassen des Bundes und des Landes haben erwartungsgemäß auch den Betrugsermittlern bei Polizei und Staatsanwaltschaft viel Arbeit beschert. Offiziell teilt die Staatsanwaltschaft über ihren Pressesprecher Mario Krah mit, dass bislang im Saarland 38 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Ein einziges Verfahren davon betrifft 42 Fälle des versuchten Betrugs. Zu Auszahlungen kam es in diesem Zusammenhang nicht. Nach SZ-Informationen hatte hier das Wirtschaftsministerium die Ermittler auf den Plan gerufen. Diese vermuten, so ist zu hören, dass eine Bande aus Osteuropa hier versucht hat, schnelle Kasse zu machen. Wohl nicht nur im Saarland. Dieses Verfahren soll zwischenzeitlich an eine andere Staatsanwaltschaft
abgegeben worden sein. Die weiteren 37 Ermittlungsverfahren gehen offenbar jeweils auf Einzelanträge von Selbstständigen oder Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten zurück, die im Saarland maximal 10 000 Euro Soforthilfe erhielten, aber auch weitere Finanzspritzen aus der Bundeskasse beantragen konnten. Die Auszahlungen dieser nicht zurückzahlbaren Beträge liefen angeblich komplett über die Landeskasse. Eine exakte Aufschlüsselung, welche Beträge aus welchem Hilfsprogramm widerrechtlich geflossen sein soll, sei „gegenwärtig nicht möglich“, teilte Krah mit. Er bestätigte aber, dass in den 37 Fällen insgesamt 400 806 Euro ausgezahlt worden sind.
Nach Informationen unserer Zeitung traten die Fahnder zumindest in einem Teil dieser Fälle nach entsprechenden Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken auf den Plan. In mehreren Fällen soll es zwischenzeitlich zu Durchsuchungen gekommen sein. 96 800 Euro wurden im Rahmen der Untersuchungen sichergestellt oder von den Betroffenen wieder zurückgezahlt. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt von Soforthilfen war, dass die Antragssteller nachweislich nicht bereits vor der Corona-Krise in finanzieller Schieflage waren. Pressesprecher Krah lehnte auf Nachfrage Detailinformationen „aus Gründen des Verfahrensschutzes“ab.
Zum Hintergrund: Das saarländische Wirtschaftsministerium hatte im März ein Sofortprogramm („Kleinunternehmer-Soforthilfe“) über 30 Millionen Euro aufgelegt. Mit schnell und unbürokratisch zugeteilten Finanzhilfen von 3000 bis maximal 10 000 Euro sollte den durch die Covid-19-Pandemie betroffenen Firmen und Selbstständigen geholfen werden, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.