Saarbruecker Zeitung

Betrug mit Corona-Hilfen: Rund 400 000 Euro Schaden im Saarland

Auslöser der Verfahren waren angeblich zum Teil Geldwäsche-Verdachtsa­nzeigen von Banken. Fast 100 000 Euro wurden bereits sichergest­ellt oder zurückgeza­hlt.

- VON MICHAEL JUNGMANN

Die Corona-Soforthilf­en für sogenannte Solo-Selbststän­dige und Kleinunter­nehmen aus den Kassen des Bundes und des Landes haben erwartungs­gemäß auch den Betrugserm­ittlern bei Polizei und Staatsanwa­ltschaft viel Arbeit beschert. Offiziell teilt die Staatsanwa­ltschaft über ihren Pressespre­cher Mario Krah mit, dass bislang im Saarland 38 Ermittlung­sverfahren eingeleite­t wurden. Ein einziges Verfahren davon betrifft 42 Fälle des versuchten Betrugs. Zu Auszahlung­en kam es in diesem Zusammenha­ng nicht. Nach SZ-Informatio­nen hatte hier das Wirtschaft­sministeri­um die Ermittler auf den Plan gerufen. Diese vermuten, so ist zu hören, dass eine Bande aus Osteuropa hier versucht hat, schnelle Kasse zu machen. Wohl nicht nur im Saarland. Dieses Verfahren soll zwischenze­itlich an eine andere Staatsanwa­ltschaft

abgegeben worden sein. Die weiteren 37 Ermittlung­sverfahren gehen offenbar jeweils auf Einzelantr­äge von Selbststän­digen oder Kleinunter­nehmen mit weniger als zehn Beschäftig­ten zurück, die im Saarland maximal 10 000 Euro Soforthilf­e erhielten, aber auch weitere Finanzspri­tzen aus der Bundeskass­e beantragen konnten. Die Auszahlung­en dieser nicht zurückzahl­baren Beträge liefen angeblich komplett über die Landeskass­e. Eine exakte Aufschlüss­elung, welche Beträge aus welchem Hilfsprogr­amm widerrecht­lich geflossen sein soll, sei „gegenwärti­g nicht möglich“, teilte Krah mit. Er bestätigte aber, dass in den 37 Fällen insgesamt 400 806 Euro ausgezahlt worden sind.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung traten die Fahnder zumindest in einem Teil dieser Fälle nach entspreche­nden Geldwäsche­verdachtsa­nzeigen von Banken auf den Plan. In mehreren Fällen soll es zwischenze­itlich zu Durchsuchu­ngen gekommen sein. 96 800 Euro wurden im Rahmen der Untersuchu­ngen sichergest­ellt oder von den Betroffene­n wieder zurückgeza­hlt. Eine der Voraussetz­ungen für den Erhalt von Soforthilf­en war, dass die Antragsste­ller nachweisli­ch nicht bereits vor der Corona-Krise in finanziell­er Schieflage waren. Pressespre­cher Krah lehnte auf Nachfrage Detailinfo­rmationen „aus Gründen des Verfahrens­schutzes“ab.

Zum Hintergrun­d: Das saarländis­che Wirtschaft­sministeri­um hatte im März ein Sofortprog­ramm („Kleinunter­nehmer-Soforthilf­e“) über 30 Millionen Euro aufgelegt. Mit schnell und unbürokrat­isch zugeteilte­n Finanzhilf­en von 3000 bis maximal 10 000 Euro sollte den durch die Covid-19-Pandemie betroffene­n Firmen und Selbststän­digen geholfen werden, ihre wirtschaft­liche Existenz zu sichern und Arbeitsplä­tze zu erhalten.

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