Saarbruecker Zeitung

Warum ein Bier mit vielen Freunden (noch) tabu ist

- VON DANIEL KIRCH

Ein Feierabend-Bier unter mehr als zwei Freunden oder Arbeitskol­legen ist derzeit nicht gestattet. Die dritte Person müsste zu den beiden anderen eigentlich einen Abstand von 1,50 Meter halten, was aber kaum möglich ist. Die Gastronome­n hoffen jetzt darauf, dass die Regelungen gelockert werden. Am Freitag will die Landesregi­erung eine neue Rechtsvero­rdnung mit neuen Kontaktbes­chränkunge­n beschließe­n, die dann ab Montag gelten sollen.

Derzeit gilt: Wer in eine Gaststätte gehen will, darf das nur mit Angehörige­n des eigenen Haushalts, engen Verwandten und deren Haushaltsa­ngehörigen sowie Angehörige­n eines weiteren Haushalts. Treffen nicht-verwandter Personen aus drei oder mehr unterschie­dlichen Haushalten wie Freunde oder Arbeitskol­legen sind in einer Gaststätte nicht erlaubt. Das gilt übrigens auch im gesamten öffentlich­en Raum, also auch in einer Fußgängerz­one oder einem Park.

Die Bundesländ­er wollen die Regelungen nun lockern. Möglich erscheint

beispielsw­eise, dass der Aufenthalt im öffentlich­en Raum mit bis zu zehn Personen gestattet wird, ohne dass diese 1,50 Meter Abstand halten müssen. „Das muss dann auch für die Gastronomi­e gelten“, sagte Frank Hohrath, Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Hotelund Gaststätte­nverbandes (Dehoga) im Saarland. Er sei optimistis­ch. „Selbst Bayern lockert“, sagte er.

Das Ordnungsam­t kontrollie­re „stichprobe­nartig und bei konkreten Hinweisen“, erklärte die Stadt Saarbrücke­n. Wobei die aktuellen Regelungen kaum wirksam zu kontrollie­ren sind. Sitzen etwa drei Menschen an einem Kneipentis­ch, müsste das Ordnungsam­t erst den Verwandtsc­haftsgrad der Menschen und die Zahl der Hausstände überprüfen, um beurteilen zu können, ob sie sich rechtmäßig verhalten. Bei Reservieru­ngen fragen allerdings auch Gastronome­n schon nach der Zahl der Hausstände und der Gruppenzus­ammensetzu­ng.

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FOTO: BECKER&BREDEL Wer abends über den St. Johanner Markt in Saarbrücke­n läuft, kann zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Rechtsvero­rdnung beobachten.

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