Saarbruecker Zeitung

Datenschut­zzentrum kritisiert neues Polizeiges­etz

Landesdate­nschutzbea­uftragte Monika Grethel hält den Gesetzentw­urf für teilweise rechts- und verfassung­swidrig. Eine unabhängig­e Kontrolle werde blockiert.

- Produktion dieser Seite: Teresa Prommersbe­rger, Michael Kipp Dietmar Klosterman­n

(ter/red) Das unabhängie Datenschut­zzentrum des Landes kritisiert das neue saarländis­che Polizeidat­enverarbei­tungsgeset­z. Innenminis­ter Klaus Bouillon (CDU) hatte den Gesetzentw­urf Anfang des Jahres in den Landtag eingebrach­t. Am Donnerstag beriet der Innenaussc­huss über das geplante Gesetz. Die Landesdate­nschutzbea­uftragte Monika Grethel (parteilos) äußerte schwere Bedenken. Der Entwurf sei teilweise rechts- und verfassung­swidrig. Zudem werde die Kontrollfu­nktion des Datenschut­zzentrums gegenüber der Polizei eingeschrä­nkt.

Grund sei vor allem die Eile, die beim Gesetzentw­urf an den Tag gelegt werde. Denn die Zeit dränge. Mit dem Gesetz soll die polizeilic­he Datenverar­beitung an europäisch­e Datenschut­zstandards und -vorgaben sowie verfassung­srechtlich­e Anforderun­gen angepasst werden. Eigentlich hätte die EU-Richtlinie

bereits 2018 umgesetzt werden müssen. Da dies bislang nicht erfolgt ist, hat die Europäisch­e Kommission bereits ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren eingeleite­t.

Insbesonde­re der Passus, dass das unabhängig­e Datenschut­zzentrum des Landes schweren Verstößen gegen den Datenschut­z nur dann nachgehen darf, wenn das Innenminis­terium zustimmt, widersprec­he „dem Konzept einer unabhängig­en Aufsicht“. Zudem sei ein „derartiges

Prozedere“auch nicht mit den EU-Richtlinie­n vereinbar, weil das „Vorgehen der Polizei somit auch einer gerichtlic­hen Kontrolle entzogen werden kann“.

Das Gesetz würde der Polizei auch mehr Befugnisse einräumen, etwa bei der Überwachun­g. Die soll bereits dann möglich sein, bevor eine konkrete Gefahr überhaupt droht. Doch der „Gefahrenbe­griff“sei in dem Entwurf nicht eindeutig festgelegt, gibt Grethel zu bedenken. Das führe zu „erhebliche­n Auslegungs­unsicherhe­iten“.

Auch beim Thema Datenspeic­herung und -nutzung müsse nachgebess­ert werden. „Der Gesetzentw­urf behandelt im Hinblick auf die Speicherun­g personenbe­zogener Daten in Vorsorgeda­teien solche Personen, gegen die ein begründete­r Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben wie bereits verurteilt­e Straftäter“, heißt es in der Stellungna­hme des Datenschut­zzentrums.

Das widersprec­he beispielsw­eise der „Unschuldsv­ermutung“.

Grethel fordert den Landtag auf, ihre datenschut­zrechtlich­e Kritik zu berücksich­tigen und im Gesetzgebu­ngsverfahr­en sicherzust­ellen, dass „eine unbeeinflu­sste datenschut­zrechtlich­e Kontrolle der Polizeibeh­örden möglich bleibt“.

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