Saarbruecker Zeitung

Stadt senkt Elternbeit­räge für Kitas und Horte

- Produktion dieser Seite: Michael Emmerich Markus Saeftel

(red) Die Stadt senkt ab Samstag, 1. August, erneut die Elternbeit­räge für Kindertage­sstätten (Kita) und Horte. Damit folgt die Verwaltung einem Beschluss des Stadtrates vom Dienstag, 26. Mai. Das kündigt die Stadt-Pressestel­le an. Der Beitrag für einen ganztägige­n Kitaplatz verringert sich dann für das erste Kind um 24 Euro auf monatlich 123 Euro. Der Beitrag für einen ganztägige­n Krippenpla­tz sinkt ab August um 11 Euro auf 291 Euro im Monat. Die Geschwiste­rermäßigun­g läuft weiter: Eltern zahlen für das zweite Kind 75 Prozent, für das dritte 50 Prozent und für das vierte 25 Prozent des Elternbeit­rags. Ab dem fünften Kind entfällt die Zahlung des Beitrages.

Mit dieser weiteren Senkung der Elternbeit­räge für Kindertage­sstätten (Kita) und Horte – so erläutert die Pressestel­le – setzt die Stadt außer dem Stadtratsb­eschluss auch gesetzlich­e Vorgaben des Landes um.

Bereits im August des vergangene­n Jahres seien die Elternbeit­räge in einem ersten Schritt gesenkt worden. Bei den Krippenplä­tzen seien die Kosten sogar stärker reduziert worden als gefordert. Daher falle die Senkung in diesem Bereich dieses Jahr moderater aus.

Weiter erläutert die Stadt-Pressestel­le: Über die Beiträge beteiligen sich die Eltern an den Personalko­sten in den Einrichtun­gen. Parallel zur Senkung des Elternbeit­rages für Kitas und Horte erhöht das Land seinen Förderante­il an den Personalko­sten um vier Prozentpun­kte. Das soll mit Hilfe der Einnahmen finanziert werden, die das Gute-Kita-Gesetz des Bundes bringen wird. In den kommenden beiden Jahren sollen die Beiträge weiter gesenkt werden.

Eltern, die der Stadt eine Einzugserm­ächtigung für die Kita- oder Hortgebühr­en erteilt haben, müssen nichts ändern. Laut Pressestel­le will die Stadt nach der Senkung der Beiträge automatisc­h nur noch den neuen, geringeren Betrag vom Konto der Eltern abbuchen. Eltern, die Dauerauftr­äge haben oder per Überweisun­g bezahlen, werden gebeten, ihre Dauerauftr­äge oder Überweisun­gen anzupassen.

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