Saarbruecker Zeitung

Schneller Wohngeld wegen Corona

Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Das Verfahren wurde in der Corona-Krise vielerorts vereinfach­t.

- VON SABINE MEUTER

(dpa) Wer knapp bei Kasse ist, kann unter bestimmten Voraussetz­ungen Wohngeld beantragen. Den staatliche­n Zuschuss für Wohnraum erhalten Mieter, deren monatliche­s Gesamteink­ommen unter einer bestimmten Einkommens­grenze liegt.

„Auch einkommens­schwache Eigentümer können für selbstgenu­tzten Wohnraum Wohngeld in Form eines sogenannte­n Lastenzusc­husses erhalten“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilf­e, Arbeitslos­engeld II oder BAföG – deren Wohnkosten werden bereits im Rahmen der Leistungen berücksich­tigt.

Wohngeld-Berechtigt­e haben nach Angaben der Stiftung Warentest in den vergangene­n Jahren im Schnitt 150 Euro pro Monat als staatliche­n Zuschuss bekommen.

Seit Januar 2020 ist das Wohngeld durchschni­ttlich um 30 Prozent gestiegen. Laut Hartmann kletterte der durchschni­ttliche Zuschuss für Mieter im Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro.

Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsg­esamteinko­mmen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsm­itglieder.

Im Wohngeldge­setz sind Obergrenze­n für die Miete verankert. So zählt nicht die tatsächlic­he Miete, stattdesse­n gibt es sieben Mietenstuf­en. Mietenstuf­e VII heißt etwa: Die durchschni­ttlichen Mieten sind extrem hoch - womit auch die zu berücksich­tigende Miete hoch ist. Das Bundesinne­nministeri­um stellt hierzu einen Online-Rechner zur Verfügung.

Wer Anspruch auf Wohngeld hat, stellt einen Antrag. Entspreche­nde Formulare gibt es auf den Webseiten der zuständige­n Stelle - etwa der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwa­ltung. Wichtig zu wissen: „Ein Wohngeld-Antrag ist rückwirken­d nicht möglich“, betont Hartmann. Den Antrag also so früh wie möglich zu stellen, ist wichtig.

Generell wird Wohngeld ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt. „In der Regel fließt der staatliche Zuschuss für zwölf Monate“, sagt Hartmann. Dann ist ein neuer Antrag nötig.

Wer Wohngeld weiter beziehen möchte, sollte den Antrag möglichst rund zwei Monate vor dem Ende des Bewilligun­gszeitraum­s einreichen. „So ist es wahrschein­licher, dass die Wohngeld-Stelle ausreichen­d Zeit hat, das Anliegen zu prüfen und die

„Derzeit können Berechtigt­e bereits bei vielen Wohngeld-Stellen einen Antrag formlos per Email oder Telefon stellen.“Axel Gedaschko GdW

Leistung ohne eine Unterbrech­ung weiter fließt“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverb­andes der deutschen Wohnungs- und Immobilien­unternehme­n GdW.

Angesichts der Corona-Krise hat das Bundesinne­nministeri­um die Wohngeld-Stellen angewiesen, das Prozedere zu vereinfach­en. „Derzeit können Berechtigt­e bereits bei vielen Wohngeld-Stellen einen Antrag formlos per E-Mail oder Telefon stellen“, sagt Gedaschko. Um eine schnelle Entscheidu­ng zu ermögliche­n, verzichtet die Behörde bei Erstantrag­sstellern darauf, deren Vermögen und die Wohnungsgr­öße zu prüfen.

Sonst müssen Bürger mit dem Antrag Nachweise einreichen: etwa eine Mietbesche­inigung, die der Vermieter ausfüllt, Kopien des Mietvertra­gs, des Personalau­sweises und der Meldebestä­tigung sowie Kopien der Verdienstb­escheinigu­ng, des Ausbildung­s- oder Arbeitsver­trags oder Lohnabrech­nungen.

„Je nach familiärer und finanziell­er Situation können in normalen Zeiten weitere Unterlagen wie etwa ein Steuerbesc­heid oder Unterhalts­nachweise nötig sein“, erklärt Gedaschko. Aktuell sollten wegen der Pandemie die Nachweise „auf das für die Wohngeldbe­rechnung zwingend Notwendige beschränkt werden“.

Beschäftig­te in Kurzarbeit müssen ihre Verdienstb­escheinigu­ng einreichen oder Informatio­nen, die darauf schließen lassen, wie viel Kurzarbeit­ergeld sie beziehen.

„Wer bereits Wohngeld bezieht, muss in der jetzigen Pandemie-Zeit keinen neuen Antrag stellen“, erklärt Gedaschko. Wohngeldst­ellen können Bürgern, die ein konstantes Einkommen haben und erneut einen Antrag stellen, die Leistung nun bis zu 18 Monaten bewilligen. Das trifft beispielsw­eise auf Rentner zu.

Innerhalb des Bewilligun­gszeitraum­s können Wohngeld-Berechtigt­e einen höheren staatliche­n Zuschuss beantragen. Dafür müssen sie triftige Gründe haben. Ein Beispiel wäre, dass sich durch die Geburt eines Kindes die Anzahl der Familienmi­tglieder im Haushalt erhöht. Oder ein weiteres Familienmi­tglied in die Wohnung zieht.

Höheres Wohngeld können Bezieher auch beantragen, wenn die Mietkosten innerhalb des Bewilligun­gszeitraum­s um mehr als 15 Prozent steigen oder das Gesamteink­ommen sich – aus welchen Gründen auch immer – um mehr als 15 Prozent verringert.

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA-TMN Die Höhe des Wohngelds hängt von mehreren Faktoren ab. Im Schnitt bekommt ein Zwei-Personen-Haushalt einen Zuschuss von rund 190 Euro.

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