Saarbruecker Zeitung

Karlsruhe weist Eilantrag der AfD ab

Ein Eilantrag der AfD gegen die Absetzung ihres Abgeordnet­en scheitert. Doch die Klärung geht weiter.

-

Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzend­er des Bundestags-Rechtsauss­chusses hat bis auf weiteres Bestand. Die Richter wiesen den Antrag ab. Es sei aber offen, ob die Abwahl im Hauptverfa­hren Bestand hat.

(dpa) Die Abwahl des AfD-Abgeordnet­en Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsauss­chusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverf­assungsger­icht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträch­tigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag der AfD zur Wiedereins­etzung lehnten die Richter aber ab.

Die Abgeordnet­en der anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund dafür waren mehrere Eklats um den Thüringer, etwa nach dessen Reaktionen auf den antisemiti­schen Terroransc­hlag von Halle.

Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten bestimmt. Das war für die Verfassung­srichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträch­tigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern.

Erst im Hauptsache­verfahren werden die Richter feststelle­n, ob die Abwahl Brandners verfassung­swidrig war oder nicht. Bereits jetzt verwiesen sie auf den Grundsatz der Gleichbeha­ndlung der Fraktionen. Brandner werde ein Posten verweigert, der der AfD-Fraktion nach der Geschäftso­rdnung zustehe. Eine effektive Opposition dürfe außerdem nicht auf das Wohlwollen der Parlaments­mehrheit angewiesen sein, hieß es.

 ?? FOTO: PEDERSEN/DPA ?? Die anderen Parteien hatten AfD-Mann Stephan Brandner als Chef des Rechtsauss­chusses abgesetzt.
FOTO: PEDERSEN/DPA Die anderen Parteien hatten AfD-Mann Stephan Brandner als Chef des Rechtsauss­chusses abgesetzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany