Saarbruecker Zeitung

Saarland lässt Treffen von zehn Personen wieder zu

Von Montag an lockert die Landesregi­erung die Corona-Beschränku­ngen. Erleichter­ungen gibt es dann auch für Hotels und Gaststätte­n.

- VON GERRIT DAUELSBERG Produktion dieser Seite: Frauke Scholl, Martin Wittenmeie­r Ulrich Brenner

(gda) Im Saarland werden ab Montag wieder Zusammenkü­nfte von bis zu zehn Personen erlaubt. Ein Mindestabs­tand muss innerhalb dieser Gruppe nicht eingehalte­n werden. Das geht aus der neuen Rechtsvero­rdnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervor, die der Ministerra­t am Freitag beschlosse­n hat. Dabei spielt es keine Rolle, aus wie vielen Haushalten die Personen kommen. Im Kreise der engeren Verwandten zuzüglich maximal eines weiteren Haushaltes sind sogar Treffen mit mehr als zehn Personen erlaubt.

Diese Regeln gelten sowohl für den öffentlich­en als auch für den privaten Bereich. Möglich sind damit etwa Restaurant­besuche zu zehnt. Der Gastronomi­everband Dehoga begrüßte die neue Verordnung, die zudem weitere Erleichter­ungen für Hotels und Gaststätte­n beinhaltet. Letztere dürfen ab Montag bis 23 Uhr statt wie bisher bis 22 Uhr öffnen. Für Hotels entfällt die bisherige Belegungso­bergrenze von 75 Prozent der Zimmer.

Perspektiv­isch sind weitere Lockerunge­n festgeschr­ieben: Bäder dürfen ab dem 8. Juni unter Auflagen öffnen. Am selben Tag nehmen die Kitas den eingeschrä­nkten Regelbetri­eb auf. Ab dem 15. Juni erlaubt die Landesregi­erung wieder Veranstalt­ungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmer­n.

In geschlosse­nen Räumen sind 50 Personen erlaubt. Veranstalt­ungen mit mehr als zehn Personen müssen – abgesehen von einigen Ausnahmen – angemeldet werden. Auch gelten dabei Auflagen.

Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU) bezeichnet­e die Lockerunge­n als „vorsichtig­en Schritt hin zu einer größtmögli­chen Normalität im Ausnahmezu­stand“. Vize-Regierungs­chefin Anke Rehlinger (SPD) sagte: „Das Infektions­geschehen im Saarland ist unter Kontrolle. Die Zahlen sind derzeit sehr erfreulich. Deshalb sind weitere Lockerunge­n gut möglich.“

Die konstant einstellig­e Zahl an Neuinfekti­onen im Saarland macht es möglich: Die Landesregi­erung lockert weiter die Beschränku­ngen aufgrund der Corona-Pandemie. Am Freitag verabschie­dete der Ministerra­t eine neue Rechtsvero­rdnung, die am Montag in Kraft tritt und vorerst bis zum 14. Juni gültig ist. Fragen und Antworten zu den wichtigste­n Änderungen – und zu den Einschränk­ungen, die weiterhin gelten:

Mit wem darf ich mich ab Montag wieder treffen?

Laut Verordnung sind ab 1. Juni Zusammenkü­nfte von bis zu zehn Personen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, aus wie vielen Haushalten diese Zahl an Menschen kommt. Im Kreise der engeren Verwandten zuzüglich maximal eines weiteren Haushaltes sind sogar Treffen mit mehr als zehn Personen möglich.

Muss ich innerhalb dieser Gruppe einen Mindestabs­tand beachten?

Nein, das ist laut Rechtsvero­rdnung bei einer solchen Zusammenku­nft nicht notwendig. Zu Personen außerhalb der eigenen Gruppe besteht weiterhin ein Mindestabs­tand von 1,50 Metern. Gerade die Gastronomi­e begrüßt diese Lockerung: „Mit den neuen Regeln fällt es vielen Gastronome­n und Hoteliers nun etwas leichter zu öffnen, beziehungs­weise die Betriebe offen zu halten“, sagte Gudrun Pink, Präsidenti­n des Gaststätte­nverbandes Dehoga, laut Mitteilung des Saar-Wirtschaft­sministeri­ums. „Dass nun zehn Personen auch wieder gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen, ohne untereinan­der den Mindestabs­tand einhalten zu müssen, ist nicht nur für die Gastronomi­e wichtig, sondern bringt auch eine deutliche Verbesseru­ng der Lebensqual­ität für alle Saarländer­innen und Saarländer.“

Gibt es sonstige Erleichter­ungen für die Gastronomi­e?

Ja. Ebenfalls ab Montag dürfen Gaststätte­n bis 23 Uhr statt wie bisher bis 22 Uhr öffnen. Für Hotels und Beherbergu­ngsbetrieb­e entfällt zudem die maximal zulässige Belegungsq­uote von 75 Prozent der Zimmer. Somit können wieder unbegrenzt Gäste aufgenomme­n werden, solange die allgemeine­n Abstands- und Hygienereg­eln eingehalte­n werden.

Ist Sport in Gruppen ebenfalls erlaubt?

Ja, sofern auch hier die Begrenzung auf maximal zehn Personen eingehalte­n wird. Zudem muss der Sport grundsätzl­ich kontaktfre­i betrieben werden. Fußballspi­ele mit Zweikämpfe­n sind also auch in kleinen Gruppen verboten. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Auflagen für den Berufsspor­t.

Wann öffnen die Bäder wieder?

Frei-, Hallen- und Strandbäde­r sowie Thermen dürfen ab dem 8. Juni wieder öffnen – unter infektions­schutzrech­tlichen Auflagen der Ortspolize­ibehörden. So müssen etwa Mindestabs­tände sichergest­ellt und die Besucherza­hl begrenzt werden (Siehe auch Seite B 1).

Was ist mit den Kitas?

Die saarländis­chen Kitas werden am 8. Juni den Regelbetri­eb wieder aufnehmen – wenn auch mit Einschränk­ungen. So wird es laut Bildungsmi­nisterium etwa Gruppentre­nnungen geben, damit Infektions­ketten nachvollzo­gen werden können. Bis zum 7. Juni wird weiterhin eine Notbetreuu­ng angeboten.

Was wird perspektiv­isch wieder erlaubt?

Theater, Opern- und Konzerthäu­ser sowie ähnliche Einrichtun­gen dürfen ab dem 15. Juni unter Auflagen wieder öffnen (siehe auch Seite B 4). Ab diesem Tag sind auch kleinere Veranstalt­ungen wieder möglich – und zwar mit bis zu 50 Teilnehmer­n in geschlosse­nen Räumen sowie mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Allerdings müssen Veranstalt­ungen mit mehr als zehn Personen grundsätzl­ich bei der Ortspolize­ibehörde angemeldet und bestimmte Hygiene-Auflagen erfüllt werden. Das gilt jedoch nicht für Veranstalt­ungen im Familienkr­eis, an denen höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts teilnehmen.

Was ist weiterhin verboten?

Ministerpr­äsident Tobias Hans (CDU) betonte am Freitag, dass man auch mit den neuen Erleichter­ungen „nicht jeden Wunsch erfüllen“könne. So bleiben Veranstalt­ungen mit mehr als 50 beziehungs­weise 100 Teilnehmer­n vorerst bis zum 29. Juni grundsätzl­ich untersagt, Großverans­taltungen mit mehr als 1000 Personen sogar bis zum 31. August. Ebenso sind Bordelle, Swingerclu­bs, Saunaanlag­en, Clubs, Diskotheke­n und Shishabars bis auf Weiteres geschlosse­n.

Sieht auch die neue Rechtsvero­rdnung eine Maskenpfli­cht vor?

Ja, in bestimmten Situatione­n muss auch künftig ein Mund- und Nasenschut­z getragen werden – etwa in Geschäften und im öffentlich­en Nahverkehr. Grundsätzl­ich muss der jeweilige Betreiber einer Einrichtun­g auf diese Verpflicht­ung hinweisen.

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FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA Bis zu zehn Personen dürfen sich ab Montag im Saarland treffen – egal aus wie vielen Familien oder Haushalten sie kommen.

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