Saarbruecker Zeitung

Um das Amt geht es nicht

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Zu euphorisch sollten die anderen Fraktionen im Bundestag nicht sein. Am Ende könnte der gerne übel pöbelnde AfD-Mann Stephan Brandner doch noch obsiegen. Denn erst im Hauptsache­verfahren wird geklärt werden, ob die beispiello­se Amtsentheb­ung verfassung­swidrig gewesen ist oder nicht.

Wobei die AfD bisher durch die fehlende Benennung eines anderen Kandidaten für den Vorsitz belegt hat, dass es ihr weniger um die Sache und das Amt geht, welches ihr zusteht. Sondern nur darum, die als „Altparteie­n“geschmähte­n anderen Fraktionen erneut vorzuführe­n. Denn die AfD hätte es laut Karlsruhe selbst in der Hand, ihre angebliche Beeinträch­tigung zu beenden. Das will sie aber nicht, weil sonst ihre geliebte Märtyrerro­lle nicht mehr zöge. So viel „Show“muss aus Sicht der Rechtspopu­listen dann schon sein.

Nun bleibt abzuwarten, wie Karlsruhe endgültig entscheide­t. Wie auch immer das Verfahren ausgeht wird: Peinlich bleibt der Vorgang allemal. Und zwar für die AfD.

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