Saarbruecker Zeitung

Theater, Oper und Orchester dürfen wieder spielen

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(sop) Aufführung­en von Theater, Oper und Konzert sind ab dem 15. Juni auch im Saarland wieder möglich. Die neue Corona-Verordnung erlaubt den Aufführung­sbetrieb ab 15. Juni und Proben ab kommenden Montag. Das gilt neben profession­ellen Kulturbetr­ieben auch für Einrichtun­gen und Vereine der Breitenkul­tur, die kulturelle Aufführung­en veranstalt­en. Weiter untersagt bleiben aber Chorverans­taltungen und Chorproben in geschlosse­nen Räumen. Die Verordnung wurde am vergangene­n Freitag beschlosse­n.

Voraussetz­ung für Proben und Aufführung­en ist ein Hygienekon­zept unter Einhaltung des Mindestabs­tands, inklusive Maßnahmen zur vollständi­gen Nachverfol­gbarkeit. Für nicht profession­elle Einrichtun­gen und Vereine ist der Probenbetr­ieb ab Montag auf zehn Teilnehmer begrenzt. Wie das Kulturmini­sterium weiter mitteilte, werden die konkreten hygienisch­en Mindeststa­ndards für Theater, Orchester und andere derzeit in Abstimmung mit den Akteuren entwickelt. Für Akteure der Freien Szene bittet Kulturmini­sterin Christine Streichert-Clivot (SPD) die Kommunen um Unterstütz­ung, um den Künstlern alternativ­e Veranstalt­ungsorte anzubieten.

Hinsichtli­ch der maximalen Publikumsz­ahl gelten die Obergrenze­n, die auch für Veranstalt­ungen und Zusammenkü­nfte generell festgelegt sind: 100 Personen unter freiem Himmel und bis zu 50 Personen in geschlosse­nen Räumen. Die Begrenzung der Publikumsz­ahl gilt auch für Kinos.

Veranstalt­ungen mit mehr als 100 Besuchern bleiben bis 29. Juni untersagt, mit mehr als tausend bis 31. August.

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