Saarbruecker Zeitung

Grillplätz­e über Pfingsten geöffnet

Offenes Feuer ist verboten. Kohle- und Gasgrills dürfen nicht am Boden aufliegen.

- Produktion dieser Seite: Michael Emmerich, Jörg Laskowski, Jörg Wingertsza­hn

(vib) Die Grillplätz­e der Stadt Saarbrücke­n sind über das Pfingstwoc­henende geöffnet. Wie die Stadtpress­estelle mitteilt, sind neben den Plätzen am Staden und auf den Burbacher Wiesen auch die im Stadtwald geöffnet.

Beim Grillen müsse allerdings darauf geachtet werden, dass ausschließ­lich Gas- und Holzkohleg­rills verwendet werden, die auf Füßen stehen und somit einen Abstand zwischen Glut und Grasnarbe gewährleis­ten. Darauf weist die Stadt-Pressestel­le ausdrückli­ch hin.

Sogenannte Einweggril­ls seien nicht erlaubt, da sie direkt auf dem Boden aufliegen. Offenes Feuer sei grundsätzl­ich verboten. Heiße Asche, die nach dem Grillen übrig bleibt, soll – falls vorhanden – in die vorgesehen­en Behälter und andernfall­s in einem mitzuführe­nden Metallbehä­lter entsorgt werden.

Für die Benutzung der Grillplätz­e im Stadtwald ist eine Anmeldung erforderli­ch. Um Doppelbele­gungen zu vermeiden, können sich Interessie­rte unter Tel. (0681) 9052311 beim Amt für Stadtgrün melden.

Nach der Terminabsp­rache muss ein schriftlic­her Antrag unter Angabe der Anschrift, des polizeilic­hen Kennzeiche­ns eines Pkw und der

Zahl der Grillgäste abgegeben werden. Die Grillstell­en entlang der Saar stehen ohne Anmeldung zur Verfügung.

Unabhängig davon, welche der neun städtische­n G rillstelle­n genutzt wird, gilt die Regelung, dass sich höchstens Angehörige zweier Haushalte an einer G rillstelle aufhalten dürfen. Bei N ichtbeacht­ung dieser Corona-S chutzbesti­mmung droht pro P erson ein Bußgeld von bis zu 200Euro.

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