Saarbruecker Zeitung

23-mal 25 Euro für abgebroche­ne Völklinger Stadtratss­itzung

- VON MARKUS SAEFTEL

Es war ein Paukenschl­ag, als die Stadtratss­itzung am 7. Mai im Völklinger Rathaus beendet war, bevor sie richtig begonnen hatte: Paul Ganster (Linke) hatte dagegen gestimmt, dass wegen des Coronaviru­s nur 23 statt 45 Mitglieder Beschlüsse fassen sollten. Er bezweifelt­e, ob diese Beschlüsse dann rechtssich­er sind (die SZ berichtete).

Das brachte vor allem SPD-Fraktionsc­hef Erik Kuhn auf die Palme. Er forderte in einem Antrag an die Stadtverwa­ltung, alle Kosten der Sitzung Ganster in Rechnung zu stellen. In einer Telefonkon­ferenz hätten die Fraktionen mit Oberbürger­meisterin Christiane Blatt noch beschlosse­n, in kleinerer Runde zu tagen.

Auch Ganster habe diesem Vorgehen zugestimmt. Das hatten Blatt und mehrere Fraktionsc­hefs bestätigt. Kuhn schreibt in dem Antrag an die Verwaltung: „Da die Sitzung ja im eigentlich­en Sinne nicht stattgefun­den hat, kann es auch kein Sitzungsge­ld geben.“Die Stadtverwa­ltung sieht das anders. „Da für die Sitzung ordnungsge­mäß eingeladen und sie eröffnet wurde, ist auch Sitzungsge­ld zu zahlen“, erklärt Pressespre­cher Sebastian Feß: „Und zwar 23-mal 25 Euro, also 575 Euro.“

Kuhn teilte nach der jüngsten SPD-Fraktionss­itzung mit, das Sitzungsge­ld für die sieben SPD-Stadtveror­dneten werde an die Lebenshilf­e Völklingen gespendet. Das sind also 175 Euro. CDU-Fraktionsc­hef Stefan Rabel kündigte an, die Fraktion werde in der nächsten Sitzung über das Thema beraten.

„Wir Bürger Völklingen“wolle mit dem Geld die an einem Gendefekt leidende Maya aus Lauterbach unterstütz­en, teilt Fraktionsc­hef Stephan Tautz mit. „Wir Bürger“durfte am 7. Mai fünf Stadtveror­dnete entsenden, macht also eine Spende von 125 Euro. Ob Paul Ganster verzichtet, stand bei Redaktions­schluss am Donnerstag­abend nicht fest.

Kuhns Forderung, alle Kosten Ganster in Rechnung zu stellen, wird nicht erfüllt. Pressespre­cher Feß erklärt zwar, Gansters rechtliche Bedenken seien nicht stichhalti­g. „Die Verwaltung sieht trotz dieser Umstände aber keine rechtliche Handhabe, dem Stadtveror­dneten die Kosten in Rechnung zu stellen.“

Ganster sei nach den Vorschrift­en des Kommunalen Selbstverw­altungsges­etzes berechtigt, nur durch die Rücksicht auf seine Gewissensü­berzeugung zu handeln. Der Stadtrat tagte daraufhin am 18. Mai in der kompletten Besetzung in der Hermann-Neuberger-Halle.

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