23-mal 25 Euro für abgebrochene Völklinger Stadtratssitzung
Es war ein Paukenschlag, als die Stadtratssitzung am 7. Mai im Völklinger Rathaus beendet war, bevor sie richtig begonnen hatte: Paul Ganster (Linke) hatte dagegen gestimmt, dass wegen des Coronavirus nur 23 statt 45 Mitglieder Beschlüsse fassen sollten. Er bezweifelte, ob diese Beschlüsse dann rechtssicher sind (die SZ berichtete).
Das brachte vor allem SPD-Fraktionschef Erik Kuhn auf die Palme. Er forderte in einem Antrag an die Stadtverwaltung, alle Kosten der Sitzung Ganster in Rechnung zu stellen. In einer Telefonkonferenz hätten die Fraktionen mit Oberbürgermeisterin Christiane Blatt noch beschlossen, in kleinerer Runde zu tagen.
Auch Ganster habe diesem Vorgehen zugestimmt. Das hatten Blatt und mehrere Fraktionschefs bestätigt. Kuhn schreibt in dem Antrag an die Verwaltung: „Da die Sitzung ja im eigentlichen Sinne nicht stattgefunden hat, kann es auch kein Sitzungsgeld geben.“Die Stadtverwaltung sieht das anders. „Da für die Sitzung ordnungsgemäß eingeladen und sie eröffnet wurde, ist auch Sitzungsgeld zu zahlen“, erklärt Pressesprecher Sebastian Feß: „Und zwar 23-mal 25 Euro, also 575 Euro.“
Kuhn teilte nach der jüngsten SPD-Fraktionssitzung mit, das Sitzungsgeld für die sieben SPD-Stadtverordneten werde an die Lebenshilfe Völklingen gespendet. Das sind also 175 Euro. CDU-Fraktionschef Stefan Rabel kündigte an, die Fraktion werde in der nächsten Sitzung über das Thema beraten.
„Wir Bürger Völklingen“wolle mit dem Geld die an einem Gendefekt leidende Maya aus Lauterbach unterstützen, teilt Fraktionschef Stephan Tautz mit. „Wir Bürger“durfte am 7. Mai fünf Stadtverordnete entsenden, macht also eine Spende von 125 Euro. Ob Paul Ganster verzichtet, stand bei Redaktionsschluss am Donnerstagabend nicht fest.
Kuhns Forderung, alle Kosten Ganster in Rechnung zu stellen, wird nicht erfüllt. Pressesprecher Feß erklärt zwar, Gansters rechtliche Bedenken seien nicht stichhaltig. „Die Verwaltung sieht trotz dieser Umstände aber keine rechtliche Handhabe, dem Stadtverordneten die Kosten in Rechnung zu stellen.“
Ganster sei nach den Vorschriften des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes berechtigt, nur durch die Rücksicht auf seine Gewissensüberzeugung zu handeln. Der Stadtrat tagte daraufhin am 18. Mai in der kompletten Besetzung in der Hermann-Neuberger-Halle.