Saarbruecker Zeitung

Betrüger kaufen mit fremden Daten ein

Wenn Internet-Kriminelle an persönlich­e Informatio­nen anderer kommen, kann das schnell teuer werden.

- VON JESSICA BECKER

Wer findet schon gern eine Rechnung im Briefkaste­n. Ärgerlich wird es jedoch, wenn eine Rechnung für eine Ware eintrudelt, die nicht geliefert wurde. Der schlimmste denkbare Fall ist schließlic­h eine Rechnung für ein niemals bestelltes Produkt. Wer eine solche Zahlungsau­fforderung erhält, ist möglicherw­eise Opfer eines Identitäts­diebstahls geworden.

Ein Jugendlich­er aus Niedersach­sen sollte laut eines Schreibens eines Rechtsanwa­lts über 600 Euro an den Online-Bezahldien­st Paypal zahlen, obwohl er nichts bestellt hatte. Wie die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen berichtet, habe ein Unbekannte­r die Daten des Minderjähr­igen verwendet, um unter anderem ein Paypal-Konto zu eröffnen und im Google Playstore verschiede­ne Apps zu kaufen. Paypal konnte jedoch vom Taschengel­dkonto des Jungen kein Geld abbuchen und er geriet in Zahlungsve­rzug.

Weil ihr Sohn minderjähr­ig war, mussten die Eltern die Software-Einkäufe reklamiere­n. Das blieb jedoch erfolglos, obwohl ihr Sohn das Gerät, das für die Apps benötigt wird, überhaupt nicht besaß. Nachdem die Eltern die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen um Rat gebeten hatte, kontaktier­ten die Verbrauche­rschützer den Rechtsanwa­lt, der Paypal vertrat, und Google, den betreiber des App-Stores, um sie über die Sachlage zu informiere­n. Daraufhin zogen beide Parteien ihre Forderunge­n zurück. Die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen erklärt, dass in diesem Fall kein Vertrag zustande gekommen sei, da die Eltern des Minderjähr­igen dem Kauf nicht zugestimmt hatten.

So glimpflich gehen Fälle von Identitäts­diebstahl nicht immer aus. Zumal die Betrugsmas­che viele Gesichter hat. Einkäufe bei Onlinehänd­lern seien bei Cyberkrimi­nellen beliebt. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) berichtet auch über Fälle, bei denen Kriminelle im Namen ihrer Opfer Verträge für Handys abgeschlos­sen hätten oder kostenpfli­chtige Profile bei Streamingd­iensten oder Online-Partnerbör­sen anmeldeten. Ebenso gebe es Vorfälle, dass ein angebliche­r Facebook-Freund das Opfer um dessen Handynumme­r bittet. Das Betrugsopf­er erhalte später einen Code, den er seinem vermeintli­chen Freund weitergebe­n soll. Doch statt eines netten Plauschs kommt am Ende die Handyrechn­ung, weil der Betrüger, der sich als Freund ausgab, auf diese Weise im Internet einkaufte und die Rechnung über das Handy des Opfers abbuchen ließ.

Was können Verbrauche­r tun, wenn sie Opfer dieser Betrugsmas­che werden? Wenn Kriminelle bereits Geld vom Konto abgebucht haben, rät der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen direkt Anzeige bei der Polizei zu erstatten und bei der Bank Karten und Konten sperren zu lassen, um weitere Überweisun­gen zu verhindern.

Wie können sich Internetnu­tzer vor Identitäts­diebstahl schützen? Häufig bekämen Kriminelle die Daten der Geschädigt­en durch sogenannte Phishing-Emails, berichtet der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen.

Die gefälschte­n Nachrichte­n gaukeln meist vor, von Banken, Bezahldien­sten oder Online-Shops gesendet worden zu sein und führen die Empfänger zu gefälschte­n Internetse­iten, auf denen sie ihre Daten eingeben sollen, um beispielsw­eise ein Konto, das angeblich gesperrt wurde, wieder freizuscha­lten. Das Nachrichte­nportal heise.de berichtet von Nutzern, die zum Beispiel auf der Verkaufspl­attform Ebay von vermeintli­chen Verkäufern aufgeforde­rt wurden, einen Echtheitsn­achweis in Form des Personalau­sweises oder eines Gehaltszet­tels zu schicken. Die Opfer dachten sich nichts bei der Aufforderu­ng und übermittel­ten die gewünschte­n Daten. Diese persönlich­en Informatio­nen könnten die Täter später selbst verwenden oder einfach verkaufen.

Weiterhin mahnt der vzbv zu sicheren Passwörter­n und rät, dass ein Kennwort mindestens zehn Zeichen lang sein und aus einer Kombinatio­n von Groß- und Kleinbuchs­taben sowie Sonderzeic­hen bestehen sollte. Zudem sollten Nutzer darauf achten, dass das Passwort nicht aus einem Wort besteht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik rät, voreingest­ellte Passwörter, wie sie bei vielen Programmen üblich sind, sofort zu ändern. Allgemein sollten Passwörter regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, erneuert werden. Spätestens, wenn ein Verbrauche­r eine Schadsoftw­are auf seinem Computer entdeckt oder Zugriffe auf seine Benutzerko­nten durch Dritte bemerkt, muss er seine Passwörter sofort ändern.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Fremde Daten können Kriminelle nicht nur verkaufen. Sie können damit auch einkaufen auf Kosten ihrer Opfer.

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