Betrüger kaufen mit fremden Daten ein
Wenn Internet-Kriminelle an persönliche Informationen anderer kommen, kann das schnell teuer werden.
Wer findet schon gern eine Rechnung im Briefkasten. Ärgerlich wird es jedoch, wenn eine Rechnung für eine Ware eintrudelt, die nicht geliefert wurde. Der schlimmste denkbare Fall ist schließlich eine Rechnung für ein niemals bestelltes Produkt. Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, ist möglicherweise Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden.
Ein Jugendlicher aus Niedersachsen sollte laut eines Schreibens eines Rechtsanwalts über 600 Euro an den Online-Bezahldienst Paypal zahlen, obwohl er nichts bestellt hatte. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, habe ein Unbekannter die Daten des Minderjährigen verwendet, um unter anderem ein Paypal-Konto zu eröffnen und im Google Playstore verschiedene Apps zu kaufen. Paypal konnte jedoch vom Taschengeldkonto des Jungen kein Geld abbuchen und er geriet in Zahlungsverzug.
Weil ihr Sohn minderjährig war, mussten die Eltern die Software-Einkäufe reklamieren. Das blieb jedoch erfolglos, obwohl ihr Sohn das Gerät, das für die Apps benötigt wird, überhaupt nicht besaß. Nachdem die Eltern die Verbraucherzentrale Niedersachsen um Rat gebeten hatte, kontaktierten die Verbraucherschützer den Rechtsanwalt, der Paypal vertrat, und Google, den betreiber des App-Stores, um sie über die Sachlage zu informieren. Daraufhin zogen beide Parteien ihre Forderungen zurück. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, dass in diesem Fall kein Vertrag zustande gekommen sei, da die Eltern des Minderjährigen dem Kauf nicht zugestimmt hatten.
So glimpflich gehen Fälle von Identitätsdiebstahl nicht immer aus. Zumal die Betrugsmasche viele Gesichter hat. Einkäufe bei Onlinehändlern seien bei Cyberkriminellen beliebt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) berichtet auch über Fälle, bei denen Kriminelle im Namen ihrer Opfer Verträge für Handys abgeschlossen hätten oder kostenpflichtige Profile bei Streamingdiensten oder Online-Partnerbörsen anmeldeten. Ebenso gebe es Vorfälle, dass ein angeblicher Facebook-Freund das Opfer um dessen Handynummer bittet. Das Betrugsopfer erhalte später einen Code, den er seinem vermeintlichen Freund weitergeben soll. Doch statt eines netten Plauschs kommt am Ende die Handyrechnung, weil der Betrüger, der sich als Freund ausgab, auf diese Weise im Internet einkaufte und die Rechnung über das Handy des Opfers abbuchen ließ.
Was können Verbraucher tun, wenn sie Opfer dieser Betrugsmasche werden? Wenn Kriminelle bereits Geld vom Konto abgebucht haben, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen direkt Anzeige bei der Polizei zu erstatten und bei der Bank Karten und Konten sperren zu lassen, um weitere Überweisungen zu verhindern.
Wie können sich Internetnutzer vor Identitätsdiebstahl schützen? Häufig bekämen Kriminelle die Daten der Geschädigten durch sogenannte Phishing-Emails, berichtet der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Die gefälschten Nachrichten gaukeln meist vor, von Banken, Bezahldiensten oder Online-Shops gesendet worden zu sein und führen die Empfänger zu gefälschten Internetseiten, auf denen sie ihre Daten eingeben sollen, um beispielsweise ein Konto, das angeblich gesperrt wurde, wieder freizuschalten. Das Nachrichtenportal heise.de berichtet von Nutzern, die zum Beispiel auf der Verkaufsplattform Ebay von vermeintlichen Verkäufern aufgefordert wurden, einen Echtheitsnachweis in Form des Personalausweises oder eines Gehaltszettels zu schicken. Die Opfer dachten sich nichts bei der Aufforderung und übermittelten die gewünschten Daten. Diese persönlichen Informationen könnten die Täter später selbst verwenden oder einfach verkaufen.
Weiterhin mahnt der vzbv zu sicheren Passwörtern und rät, dass ein Kennwort mindestens zehn Zeichen lang sein und aus einer Kombination von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen bestehen sollte. Zudem sollten Nutzer darauf achten, dass das Passwort nicht aus einem Wort besteht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät, voreingestellte Passwörter, wie sie bei vielen Programmen üblich sind, sofort zu ändern. Allgemein sollten Passwörter regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, erneuert werden. Spätestens, wenn ein Verbraucher eine Schadsoftware auf seinem Computer entdeckt oder Zugriffe auf seine Benutzerkonten durch Dritte bemerkt, muss er seine Passwörter sofort ändern.