Saarbruecker Zeitung

Jetzt Corona-Bonus für Pflegekräf­te im Saarland

Beschäftig­te müssen einen Teil des Geldes selbst beim Ministeriu­m beantragen. Verdi findet das peinlich.

- VON DANIEL KIRCH

(kir) Beschäftig­te in der Altenpfleg­e können beim Land ab sofort einen Corona-Bonus von bis zu 500 Euro beantragen. Damit soll das Engagement der Pflegerinn­en und Pfleger während der Corona-Pandemie gewürdigt werden, wie Gesundheit­sministeri­n Monika Bachmann (CDU) erklärte. Die Landesregi­erung hatte beschlosse­n, den einmaligen Sonderzusc­hlag des Bundes von bis zu 1000 Euro um maximal 500 Euro aufzustock­en. Die Tranche des Bundes wird im Juni und Juli über die Arbeitgebe­r gezahlt. Die Gewerkscha­ft Verdi kritisiert­e, dass Pflegekräf­te die Landespräm­ie auf einem dreiseitig­en Formular beantragen und Nachweise beifügen müssten.

Was hat es mit der Prämie auf sich? Beschäftig­te in der Altenpfleg­e (nicht in den Krankenpfl­ege) erhalten wegen der Belastung während der Corona-Krise einen Bonus von maximal 1500 Euro. Bis zu 1000 Euro davon zahlen nach einem Beschluss des Bundestage­s die Pflegekass­en. Die saarländis­che Landesregi­erung stockt den Betrag noch einmal um bis zu 500 Euro auf. Trotz aller Widrigkeit­en sorgten die Pflegekräf­te für die Sicherheit und das Wohlergehe­n der Bewohnerin­nen und Bewohner, sagte Gesundheit­sministeri­n

Monika Bachmann

(CDU). „Dafür wollen wir Danke sagen.“

Wie kommen Pflegekräf­te an das Geld?

Die bis zu 1000 Euro des Bundes werden über die Arbeitgebe­r ausgezahlt. Die Awo will das Geld beispielsw­eise Ende Juni gemeinsam mit dem Monatsgeha­lt überweisen. Beschäftig­te in der direkten Pflege erhalten laut Gesetz 1000 Euro, andere Beschäftig­te, die mindestens 25

Prozent ihrer Arbeitszei­t mit Pflegebedü­rftigen arbeiten, 667 Euro, sowie alle anderen Beschäftig­ten 334 Euro. Freiwillig­endienstle­istende und Helfer im Freiwillig­en Sozialen Jahr erhalten 100 Euro, Auszubilde­nde 600 Euro. Die bis zu 500 Euro des Landes müssen die Pflegekräf­te in den Alten- und Pflegeheim­en sowie in den ambulanten Pflegedien­sten hingegen selbst beantragen.

Welche Regelungen gelten für den Landesante­il?

Er ist gestaffelt nach der wöchentlic­hen Arbeitszei­t. Bei einer Arbeitszei­t von mehr als 25 Stunden beträgt der Bonus 500 Euro. Bei bis zu 25 Stunden pro Woche sind es 300 Euro, auch Auszubilde­nde erhalten 300 Euro. Selbststän­dige müssen zu ihrer durchschni­ttlichen Arbeitszei­t eine Selbstausk­unft abgeben.

Wie kommen die Pflegekräf­te an das Geld?

Ab sofort können sie die Sonderzahl­ung des Landes bis zum 31. Juli beantragen. Das dreiseitig­e Antragsfor­mular gibt es unter www.corona.saarland.de/pflegebonu­s. Das ausgefüllt­e Formular muss an die

E-Mail-Adresse pflegebonu­s@soziales.saarland.de geschickt werden. Beizufügen sind eine Kopie oder ein Foto des Personalau­sweises, ein Nachweis über die Beschäftig­ung und die regelmäßig­e wöchentlic­he Arbeitszei­t (Formular ebenfalls zum Herunterla­den) sowie bei Selbststän­digen ein geeignetes behördlich­es Schreiben zum Nachweis der Selbststän­digkeit, zum Beispiel über die Meldung beim Finanzamt.

Was sagt die Gewerkscha­ft Verdi zu dem Antragsver­fahren?

„Peinlich“nennt Verdi-Sekretär Michael Quetting das Antragsver­fahren. Er hätte sich gewünscht, dass die Arbeitgebe­r auch die bis zu 500 Euro des Landes auszahlen und sich das Geld anschließe­nd vom Land zurückhole­n. Während der Bund Teile der Prämie zudem auch sonstigen Beschäftig­te und Freiwillig­en zahle, sei davon im Saarland nichts zu hören. Quettings Fazit: „Die Art und Weise, wie mit den Leistungen der als systemrele­vant bezeichnet­en Kolleginne­n und Kollegen umgegangen wird, ist beschämend.“

500 € zahlt das Saarland auf Antrag maximal, bis zu 1000 Euro außerdem der Bund.

Quelle: Gesundheit­sministeri­um

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FOTO: DIETZE/DPA Gesundheit­sministeri­n Monika Bachmann (CDU) will pflegerisc­hes Engagement würdigen.
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FOTO: GUIDO KIRCHNER/DPA Mitarbeite­r in der Altenpfleg­e haben Anspruch auf einen Corona-Zuschlag von 1500 Euro. Das Geld wird unterschie­dlich ausgezahlt.

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