Große Koalition will noch einmal über schärferes Polizeigesetz reden
(kir) Der Landtag wird die umstrittene Erweiterung der Polizei-Befugnisse nicht mehr vor der Sommerpause beschließen. Die SPD-Innenpolitikerin Petra Berg sieht beim Gesetzentwurf des Innenministeriums in einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Unter anderem soll noch einmal geprüft werden, ob der Einsatz von Körperkameras in Wohnungen verfassungsgemäß ist.
Daran hatte es bei einer Experten-Anhörung im Landtags-Innenausschuss Zweifel gegeben, wie Berg sagte. „Das Gesetz wird in einigen Punkten noch geändert werden müssen“, erklärte sie. Die Erweiterung der Polizei-Befugnisse steht laut Berg – anders als von Linksfraktion und Jusos gefordert – aber nicht grundsätzlich zur Disposition.
Die CDU-Fraktion will das Gesetz „zeitnah nach der Sommerpause“ beschließen, wie der Abgeordnete Raphael Schäfer sagte. Mit der SPD werde man vorher noch „inhaltliche Anpassungen“beraten. Schäfer verwies darauf, dass CDU und SPD die Pläne 2017 in ihrem Koalitionsvertrag verankert hatten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Polizisten in Zukunft auch in Wohnungen Körperkameras tragen dürfen und Kfz-Kennzeichen automatisiert mit Fahndungsdaten abgeglichen werden können. Die Videoüberwachung soll an Kriminalitätsbrennpunkten auch ohne konkreten Anlass erlaubt werden. Die Polizei soll zudem verschlüsselte Telefonoder E-Mail-Kommunikation von sogenannten Gefährdern oder Straftätern überwachen dürfen. Terroristische Gefährder sollen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.
CDU-Politiker Schäfer sagte, seine
Fraktion gehe aufgrund der Rechtsprechung und der Regelungen in anderen Bundesländern davon aus, dass der Entwurf verfassungsgemäß sei. Die Maßnahmen, die am intensivsten in Grundrechte eingriffen, unterlägen einem Richtervorbehalt. Er widersprach der Einschätzung der Linken, wonach die meisten im Landtag angehörten Experten erhebliche Zweifel an der Rechtsund Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs geäußert hätten.
Die Linksfraktion warnte vor der „Überwachung Unschuldiger“und forderte, die Pläne zu stoppen. Der Abgeordnete Dennis Lander begründete dies mit der Kritik von Sachverständigen. Nur die unstrittigen Passagen des Gesetzentwurfs, die den Datenschutz besser regelten und die das Saarland wegen einer EU-Richtlinie regeln müsse, sollten umgesetzt werden.