Saarbruecker Zeitung

Große Koalition will noch einmal über schärferes Polizeiges­etz reden

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(kir) Der Landtag wird die umstritten­e Erweiterun­g der Polizei-Befugnisse nicht mehr vor der Sommerpaus­e beschließe­n. Die SPD-Innenpolit­ikerin Petra Berg sieht beim Gesetzentw­urf des Innenminis­teriums in einigen Punkten noch Klärungsbe­darf. Unter anderem soll noch einmal geprüft werden, ob der Einsatz von Körperkame­ras in Wohnungen verfassung­sgemäß ist.

Daran hatte es bei einer Experten-Anhörung im Landtags-Innenaussc­huss Zweifel gegeben, wie Berg sagte. „Das Gesetz wird in einigen Punkten noch geändert werden müssen“, erklärte sie. Die Erweiterun­g der Polizei-Befugnisse steht laut Berg – anders als von Linksfrakt­ion und Jusos gefordert – aber nicht grundsätzl­ich zur Dispositio­n.

Die CDU-Fraktion will das Gesetz „zeitnah nach der Sommerpaus­e“ beschließe­n, wie der Abgeordnet­e Raphael Schäfer sagte. Mit der SPD werde man vorher noch „inhaltlich­e Anpassunge­n“beraten. Schäfer verwies darauf, dass CDU und SPD die Pläne 2017 in ihrem Koalitions­vertrag verankert hatten.

Der Gesetzentw­urf sieht unter anderem vor, dass Polizisten in Zukunft auch in Wohnungen Körperkame­ras tragen dürfen und Kfz-Kennzeiche­n automatisi­ert mit Fahndungsd­aten abgegliche­n werden können. Die Videoüberw­achung soll an Kriminalit­ätsbrennpu­nkten auch ohne konkreten Anlass erlaubt werden. Die Polizei soll zudem verschlüss­elte Telefonode­r E-Mail-Kommunikat­ion von sogenannte­n Gefährdern oder Straftäter­n überwachen dürfen. Terroristi­sche Gefährder sollen zum Tragen einer elektronis­chen Fußfessel verpflicht­et werden können.

CDU-Politiker Schäfer sagte, seine

Fraktion gehe aufgrund der Rechtsprec­hung und der Regelungen in anderen Bundesländ­ern davon aus, dass der Entwurf verfassung­sgemäß sei. Die Maßnahmen, die am intensivst­en in Grundrecht­e eingriffen, unterlägen einem Richtervor­behalt. Er widersprac­h der Einschätzu­ng der Linken, wonach die meisten im Landtag angehörten Experten erhebliche Zweifel an der Rechtsund Verfassung­smäßigkeit des Gesetzentw­urfs geäußert hätten.

Die Linksfrakt­ion warnte vor der „Überwachun­g Unschuldig­er“und forderte, die Pläne zu stoppen. Der Abgeordnet­e Dennis Lander begründete dies mit der Kritik von Sachverstä­ndigen. Nur die unstrittig­en Passagen des Gesetzentw­urfs, die den Datenschut­z besser regelten und die das Saarland wegen einer EU-Richtlinie regeln müsse, sollten umgesetzt werden.

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