Saarbruecker Zeitung

Bordellrin­g-Mitglieder müssen in Haft – Transsexue­lle ausgebeute­t

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(dpa) Im Prozess gegen fünf Mitglieder eines bundesweit agierenden Bordellrin­gs mit Transsexue­llen aus Thailand sind am Mittwoch die Urteile gegen die fünf Angeklagte­n gesprochen worden. Gegen die Hauptangek­lagte, eine 61 Jahre alte Frau aus Thailand, wurden acht Jahre und neun Monate Freiheitss­trafe verhängt. Ihr Partner, ein 61 Jahre alter Deutscher, wurde zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die drei weiteren Angeklagte­n erhielten Strafen zwischen drei Jahren und zwei Jahren auf Bewährung.

In dem im Sommer 2019 begonnenen Prozess ging es um Menschenha­ndel, Einschleus­ung, Zwangspros­titution, Ausbeutung und Steuerhint­erziehung. Die Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt warf den Angeklagte­n vor, über Jahre vor allem Transsexue­lle aus Thailand mit erschliche­nen Touristenv­isa nach Deutschlan­d eingeschle­ust zu haben. Ziel sei gewesen, sie als Prostituie­rte auszubeute­n. Die Transsexue­llen wurden als Mann geboren und leben als Frau. Sogenannte Ladyboys sind zum Beispiel in Asien bekannt, einige davon arbeiten im Rotlicht-Milieu.

An dem Prozess hatten sich vier Transsexue­lle als Nebenkläge­rinnen beteiligt. Eines der Opfer hatte berichtet, dass es oft eingesperr­t gewesen sei und teils rund um die Uhr für Sex zur Verfügung habe stehen müssen. Es sei in mehreren Bundesländ­ern tätig gewesen. In dem Hanauer Prozess ging es nur um Vorkommnis­se in Maintal und Siegen.

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