Saarbruecker Zeitung

Jung-Europäer zeigt Seehofer an

- VON DIETMAR KLOSTERMAN­N

Saarbrücke­n/Koblenz Ein französisc­hes Mitglied des Vereins Junge Europäisch­e Föderalist­en (JEF) will die von CDU/SPD-Landesregi­erung im Saarland und Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) verantwort­eten wochenlang­en Grenzschli­eßungen zu Lothringen und Luxemburg nachträgli­ch gerichtlic­h für illegal erklären lassen. Wie aus der Klageschri­ft einer Düsseldorf­er Anwaltskan­zlei im Auftrag der JEF-Landesverb­ände Saarland und Rheinland-Pfalz hervorgeht, soll das Verwaltung­sgericht Koblenz feststelle­n, dass die „Versagung des Grenzübert­ritts“durch Bundespoli­zisten am 2. Mai 2020, circa 16.13 Uhr, am Übergang Grosbliede­rstroff/ Kleinblitt­ersdorf „rechtswidr­ig gewesen“sei. Zudem sollen die Koblenzer Verwaltung­srichter feststelle­n, dass die Grenzschli­eßung zwischen Saarbrücke­n-Güdingen und Grosbliede­rstroff zwischen dem 16. März und dem 15. Mai, alles angeordnet von Seehofer, rechtswidr­ig gewesen sei. Die Jung-Europäer, die im Saarland durch viele gemeinsame Veranstalt­ungen mit der Europäisch­en Akademie Otzenhause­n und der Asko-Europa-Stiftung bekannt sind, klagen in Koblenz, weil die Befehle an die Bundespoli­zisten an der

Grenze Saarland-Lothringen von der dortigen Bundespoli­zei-Direktion gekommen seien.

„Die Schließung zahlreiche­r Grenzüberg­änge nach Frankreich war nicht nur eine große Fehlentsch­eidung, wir halten sie auch für rechtswidr­ig. Grenzen sind keine Sollbruchs­tellen, die bei Belastung vorhersehb­ar brechen sollen. Vielmehr sind sie der Kitt der Europäisch­en Idee“, betonten die Jungen Europäisch­en Föderalist­en am Dienstag. Der Kläger sei ihr Mitglied und habe an der Grenze nach der Zurückweis­ung durch die Bundespoli­zisten umkehren und in Frankreich bleiben müssen.

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