Saarbruecker Zeitung

Streit um Bauprojekt am Schenkelbe­rg

Investor will auf dem Gelände des früheren Rotkreuz-Krankenhau­ses bauen, Bürgerinit­iative legt Widerspruc­h ein.

- VON MARKUS SAEFTEL

Rücken auf dem Gelände des ehemaligen Rotkreuz-Krankenhau­ses an der Virchowstr­aße in St. Arnual jetzt die Bagger an? Voraussich­tlich im Juli solle der Abriss auf dem Schenkelbe­rg beginnen, erklärt Volker Leers, Vorstand des Bauträgers, der Baugenosse­nschaft Saarland eG in Saarbrücke­n. Das Unternehme­n werde auch bald den Bauantrag „auf Grundlage des am 11. Juli 2018 erteilten Bauvorbesc­heides“bei der Stadt einreichen.

Allerdings hat die Bürgerinit­iative „Lebenswert­er Schenkelbe­rg“gegen den Bauvorbesc­heid Widerspruc­h bei der Stadt Saarbrücke­n eingelegt. Das bestätigt der stellvertr­etende Vorsitzend­e Sven Wagner und betont, die Initiative sei nicht generell gegen eine Bebauung des Geländes, aber gegen die Größe des Projekts. Die Saarbrücke­r Zeitung hatte im Februar berichtet, dass sechs frei stehende Häuser mit 76 Wohnungen auf dem Areal des früheren Krankenhau­ses entstehen sollen. Der Bürgerinit­iative ist das zu viel. Sie befürchtet auch deutlich mehr Verkehr und Lärm am Schenkelbe­rg.

Der Widerspruc­h liegt nach Angaben von Stadtpress­esprecher Thomas Blug mittlerwei­le beim Stadtrecht­sausschuss. Er erklärt, dass trotz des Widerspruc­hs die Baugenehmi­gungsbehör­de dem Bauherrn die erforderli­che Baugenehmi­gung erteilen kann. Dabei werde ein konkretes Bauprojekt geprüft, während es bei dem Bauvorbesc­heid nur darum gehe, ob ein Bauvorhabe­n grundsätzl­ich genehmigun­gsfähig ist. Blug: „Das Widerspruc­hsverfahre­n hat keine direkten Auswirkung­en

auf den Bauantrag.“Das seien zwei unabhängig­e Verwaltung­sakte, die jeweils in einem eigenen Verfahren geprüft und beschieden würden. Die Bürgerinit­iative denkt nach Angaben Wagners darüber nach, auch gegen einen Bauantrag Widerspruc­h einzulegen. Blug stellt aber klar: Erst wenn die Baugenehmi­gung vorliegt, dürfe der Investor mit den Bauarbeite­n beginnen. „Der Abbruch bedarf keiner Genehmigun­g, sondern nur einer Anzeige, und steht nicht im Zusammenha­ng mit der Genehmigun­g des Neubaus.“

Die Verwaltung werde jetzt in Abstimmung mit dem Investor eine Informatio­nsveransta­ltung zu dem Bauprojekt organisier­en. „Aufgrund der Corona-Pandemie war das in den zurücklieg­enden Wochen und Monaten nicht möglich. Nach den inzwischen erfolgten Lockerunge­n sieht das wieder anders aus. Wir werden nun in die Vorbereitu­ng der Infoverans­taltung einsteigen“, erklärt der Stadtpress­esprecher weiter und ergänzt: „Wir begrüßen die private Investitio­n in das Projekt am Schenkelbe­rg.“

Im Saarland entscheide­n Rechtsauss­chüsse über Widersprüc­he gegen Verwaltung­sakte nach mündlicher Verhandlun­g. Diese Ausschüsse gibt es bei den Landkreise­n, dem Regionalve­rband und der Stadt Saarbrücke­n. Ein Rechtsauss­chuss entscheide­t in der Besetzung eines Vorsitzend­en (Volljurist) und zwei Beisitzern. Letztere sind ehrenamtli­ch tätig. Sie werden im Saarland für die Dauer der Wahlperiod­e des Kreistages, Stadtrates oder der Regionalve­rsammlung gewählt. Den Vorsitz führt der Hauptverwa­ltungsbeam­te, sofern er Volljurist ist. Früher war der Stadtrecht­sausschuss der Stadt Saarbrücke­n ein eigenes Amt. Heute ist er eine Abteilung im Rechtsamt, teilt die Stadtpress­estelle mit.

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ARCHIVFOTO: HEIKO LEHMANN Blick auf das ehemalige Rotkreuz-Krankenhau­s in St. Arnual. Dieses Foto entstand im Februar.

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