Streit um Bauprojekt am Schenkelberg
Investor will auf dem Gelände des früheren Rotkreuz-Krankenhauses bauen, Bürgerinitiative legt Widerspruch ein.
Rücken auf dem Gelände des ehemaligen Rotkreuz-Krankenhauses an der Virchowstraße in St. Arnual jetzt die Bagger an? Voraussichtlich im Juli solle der Abriss auf dem Schenkelberg beginnen, erklärt Volker Leers, Vorstand des Bauträgers, der Baugenossenschaft Saarland eG in Saarbrücken. Das Unternehmen werde auch bald den Bauantrag „auf Grundlage des am 11. Juli 2018 erteilten Bauvorbescheides“bei der Stadt einreichen.
Allerdings hat die Bürgerinitiative „Lebenswerter Schenkelberg“gegen den Bauvorbescheid Widerspruch bei der Stadt Saarbrücken eingelegt. Das bestätigt der stellvertretende Vorsitzende Sven Wagner und betont, die Initiative sei nicht generell gegen eine Bebauung des Geländes, aber gegen die Größe des Projekts. Die Saarbrücker Zeitung hatte im Februar berichtet, dass sechs frei stehende Häuser mit 76 Wohnungen auf dem Areal des früheren Krankenhauses entstehen sollen. Der Bürgerinitiative ist das zu viel. Sie befürchtet auch deutlich mehr Verkehr und Lärm am Schenkelberg.
Der Widerspruch liegt nach Angaben von Stadtpressesprecher Thomas Blug mittlerweile beim Stadtrechtsausschuss. Er erklärt, dass trotz des Widerspruchs die Baugenehmigungsbehörde dem Bauherrn die erforderliche Baugenehmigung erteilen kann. Dabei werde ein konkretes Bauprojekt geprüft, während es bei dem Bauvorbescheid nur darum gehe, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Blug: „Das Widerspruchsverfahren hat keine direkten Auswirkungen
auf den Bauantrag.“Das seien zwei unabhängige Verwaltungsakte, die jeweils in einem eigenen Verfahren geprüft und beschieden würden. Die Bürgerinitiative denkt nach Angaben Wagners darüber nach, auch gegen einen Bauantrag Widerspruch einzulegen. Blug stellt aber klar: Erst wenn die Baugenehmigung vorliegt, dürfe der Investor mit den Bauarbeiten beginnen. „Der Abbruch bedarf keiner Genehmigung, sondern nur einer Anzeige, und steht nicht im Zusammenhang mit der Genehmigung des Neubaus.“
Die Verwaltung werde jetzt in Abstimmung mit dem Investor eine Informationsveranstaltung zu dem Bauprojekt organisieren. „Aufgrund der Corona-Pandemie war das in den zurückliegenden Wochen und Monaten nicht möglich. Nach den inzwischen erfolgten Lockerungen sieht das wieder anders aus. Wir werden nun in die Vorbereitung der Infoveranstaltung einsteigen“, erklärt der Stadtpressesprecher weiter und ergänzt: „Wir begrüßen die private Investition in das Projekt am Schenkelberg.“
Im Saarland entscheiden Rechtsausschüsse über Widersprüche gegen Verwaltungsakte nach mündlicher Verhandlung. Diese Ausschüsse gibt es bei den Landkreisen, dem Regionalverband und der Stadt Saarbrücken. Ein Rechtsausschuss entscheidet in der Besetzung eines Vorsitzenden (Volljurist) und zwei Beisitzern. Letztere sind ehrenamtlich tätig. Sie werden im Saarland für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages, Stadtrates oder der Regionalversammlung gewählt. Den Vorsitz führt der Hauptverwaltungsbeamte, sofern er Volljurist ist. Früher war der Stadtrechtsausschuss der Stadt Saarbrücken ein eigenes Amt. Heute ist er eine Abteilung im Rechtsamt, teilt die Stadtpressestelle mit.