Ex-Minister ist „richtig glücklich“über Tabakwerbeverbot
Der ehemalige Ressortschef für Verbraucherschutz brachte das Gesetz vor vier Jahren auf den Weg. Am Donnerstag wird es der Bundestag beschließen.
Am Donnerstag will der Bundestag ein Tabakwerbeverbot beschließen. Das Vorhaben geht auf Christian Schmidt zurück. Der CSU-Politiker war von 2014 bis 2018 Bundeslandwirtschaftsminister und auch für Verbraucherschutz zuständig. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt er, warum das Verbot notwendig ist.
Herr Schmidt, empfinden Sie späte Genugtuung?
SCHMIDT Es ist ziemlich genau vier Jahre her, dass ich dem Bundeskabinett den Gesetzentwurf vorgelegt habe, der mit wenigen Anpassungen jetzt im Bundestag verabschiedet wird. Wenn ich mich an die Diskussionen
von damals erinnere, bin ich richtig glücklich.
Gestoppt wurde das Vorhaben von Ihrer eigenen Fraktion. Hat der damalige Fraktionschef Kauder vor der Tabaklobby gekuscht?
SCHMIDT Ich weiß nicht genau, wer da vor wem gekuscht hat. Ich will auch nicht sortieren zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Für mich gilt jetzt: Ende gut, alles gut. Ich danke jedenfalls Gitta Connemann, die an diesem Thema über die Jahre drangeblieben ist.
Was erhoffen Sie sich vom Tabakwerbeverbot?
SCHMIDT Tabak ist das einzige Produkt,
das zwangsläufig zur Sucht führt. Was erwachsene Menschen tun, müssen sie für sich entscheiden. Ich erhoffe mir, dass bei Jugendlichen
und Kindern der Konsum deutlich sinkt und damit auch die Krankheitsrate. Für sie muss die Werbung tabu sein. Wir dürfen auch nicht vergessen: In der Folge des Rauchens gibt es immer noch 120 000 Tote in Deutschland pro Jahr.
Müsste man dann nicht auch Werbung für Alkohol verbieten?
SCHMIDT Die Suchtgefahr bei Alkohol ist nicht so zwingend. Alkohol wird auch verstanden als Genussmittel. Da muss man Aufklärung betreiben. Man kann auch nicht alle Risiken verbieten, aber die evidenten Gesundheitsgefahren schon. Gerade deshalb gibt es doch auf internationaler Ebene die Tabakrahmenkonvention
der WHO zur Eindämmung des Gebrauchs.
Das heißt, das Werbeverbot ist kein Einstieg in weitere Verbote?
SCHMIDT Das sehe ich nicht. Wir wollen kein Verbotsstaat werden. Hier geht es auch nicht darum, ob jemand eine Zigarettenschachtel verkaufen kann, sondern um die Begrenzung von Gesundheitsgefahren. Wer wie ich damals für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig war, musste reagieren. Viel zu lange hat es ein Ausweichen gegeben. Rechtzeitig zur deutschen Ratspräsidentschaft sind wir übrigens jetzt das letzte Land in der EU, das die Vorgaben umsetzt.
Sponsoring ist aber ausgenommen, auch die Werbung beim Fachhandel. Ist das nicht halbherzig?
SCHMIDT Nein, was vorliegt ist sehr weitreichend. Wir haben ja bereits auf europäischer Ebene das Werbeverbot in Publikationen, im Fernsehen und Radio. Das berühmte HB-Männchen gibt es nicht mehr. Nun folgt ein Verbot mit Plakaten und Kinospots. Werbung ist freilich ein Recht für jemanden, der ein Produkt anbietet. Deswegen ist es eine umfassende Beschränkung, die der Bundestag beschließt. Bei einem Komplett-Verbot hätte vermutlich das Bundesverfassungsgericht etwas dagegen gehabt.