Wohl keine Entscheidung über neues Wahlrecht vor Sommerpause
(dpa) Die Chancen für eine Einigung auf eine Wahlrechtsreform noch vor der Sommerpause sind gegen null gesunken. CDU/CSU und SPD blockierten am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestags den gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken, der eine Verkleinerung des auf 709 Abgeordnete angewachsenen Parlaments bewirken soll. Damit kann er am Freitag auch nicht im Plenum zur Abstimmung gestellt werden. Zugleich erklärte die SPD, dass sie noch Beratungsbedarf beim Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion vom Vorabend habe. Die Union drang auf eine Einigung bis zum Freitag.
Der Bundestag geht nach seiner Sitzung am Freitag in die Sommerpause. Regulär wird er daraus erst Anfang September zurückkommen.
CDU und CSU hatten sich am Dienstagabend zusammengerauft. Ihr Modell sieht für die Wahl 2025 eine moderate Verringerung der
Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 und das Nicht-Ausgleichen von sieben Überhangmandaten vor. In der Fraktion zeichnete sich Teilnehmern zufolge auch eine Mehrheit dafür ab, dem Koalitionspartner SPD vorzuschlagen, dieses Modell bereits für die Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres anzuwenden. Überraschend an diesem Vorstoß ist, dass sich auch die CSU bereit erklärt hat, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Das hatte sie bisher strikt abgelehnt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, sagte jedoch: „In dieser Woche halte ich eine Entscheidung für ausgeschlossen.“Er sei aber zuversichtlich, dass für die Wahl 2021 noch eine Verständigung gelinge. Ein Manko sei, dass das Unions-Modell keine feste Zielgröße für den Bundestag festlege. Zudem seien vor einer Verringerung der Wahlkreise rechtliche Fragen zu klären. In vielen Wahlkreisen, die vielleicht neu zugeschnitten werden müssten, seien schon Kandidaten nominiert worden.
FDP, Grüne und Linke reagierten empört darauf, dass CDU/CSU und SPD ihren gemeinsamen Gesetzentwurf im Innenausschuss einfach von der Tagesordnung absetzten. „Wir haben dafür null Verständnis“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Der Entwurf liege dem Bundestag seit 2019 vor, Sachverständige hätten ihn in einer Anhörung für fair und verfassungsgemäß erklärt.