Frau muss nach Beschimpfung von Sanitätern Geldstrafe zahlen
(kir) Eine Frau, die im Oktober 2019 bei einem Rettungsdienst-Einsatz in einer Saarlouiser Kneipe zwei Notfallsanitäter übel beschimpfte, muss eine Geldstrafe von 450 Euro zahlen. Ein Strafrichter beim Amtsgericht Saarlouis erließ einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze à 15 Euro gegen die Frau, der ihr Anfang Juni zuging, wie Amtsgerichts-Direktor Steffen Engel der SZ auf Anfrage mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestellt, weil sie in einer Strafverfolgung kein öffentliches Interesse erkannte, und die beiden Rettungsdienstmitarbeiter auf den Privatklage-Weg verwiesen. Diese Entscheidung rief bei den betroffenen Mitarbeitern sowie in der Rettungsdienst-Szene Kritik hervor. Der Generalstaatsanwalt ordnete an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Bei einem Rettungsdienst-Einsatz am 18. Oktober 2019 um 23.45 Uhr hatte die Frau die beiden Notfallsanitäter (31 und 28 Jahre) laut Gericht als „Wichser“, „Arschlöcher“und „Pussys“beschimpft. Sie war der Ansicht, dass die Rettungskräfte nicht schnell genug tätig geworden sind. Die Frau war bei der Tat nach der Feststellung
des Gerichts erheblich alkoholisiert und daher nur erheblich eingeschränkt in der Lage, ihr Verhalten zu steuern. Daher ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. In ihrer schriftlichen Einlassung hatte die Angeschuldigte sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücken berufen, gleichzeitig aber zum Ausdruck gebracht, dass sie ihr Verhalten auf das Äußerste bedauere und sich hierfür schäme.