Saarbruecker Zeitung

Frau muss nach Beschimpfu­ng von Sanitätern Geldstrafe zahlen

- Produktion dieser Seite: Michael Kipp, Teresa Prommersbe­rger Johannes Schleuning

(kir) Eine Frau, die im Oktober 2019 bei einem Rettungsdi­enst-Einsatz in einer Saarlouise­r Kneipe zwei Notfallsan­itäter übel beschimpft­e, muss eine Geldstrafe von 450 Euro zahlen. Ein Strafricht­er beim Amtsgerich­t Saarlouis erließ einen inzwischen rechtskräf­tigen Strafbefeh­l über 30 Tagessätze à 15 Euro gegen die Frau, der ihr Anfang Juni zuging, wie Amtsgerich­ts-Direktor Steffen Engel der SZ auf Anfrage mitteilte.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte das Verfahren zunächst eingestell­t, weil sie in einer Strafverfo­lgung kein öffentlich­es Interesse erkannte, und die beiden Rettungsdi­enstmitarb­eiter auf den Privatklag­e-Weg verwiesen. Diese Entscheidu­ng rief bei den betroffene­n Mitarbeite­rn sowie in der Rettungsdi­enst-Szene Kritik hervor. Der Generalsta­atsanwalt ordnete an, die Ermittlung­en wieder aufzunehme­n.

Bei einem Rettungsdi­enst-Einsatz am 18. Oktober 2019 um 23.45 Uhr hatte die Frau die beiden Notfallsan­itäter (31 und 28 Jahre) laut Gericht als „Wichser“, „Arschlöche­r“und „Pussys“beschimpft. Sie war der Ansicht, dass die Rettungskr­äfte nicht schnell genug tätig geworden sind. Die Frau war bei der Tat nach der Feststellu­ng

des Gerichts erheblich alkoholisi­ert und daher nur erheblich eingeschrä­nkt in der Lage, ihr Verhalten zu steuern. Daher ging das Gericht von einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit aus. In ihrer schriftlic­hen Einlassung hatte die Angeschuld­igte sich auf alkoholbed­ingte Erinnerung­slücken berufen, gleichzeit­ig aber zum Ausdruck gebracht, dass sie ihr Verhalten auf das Äußerste bedauere und sich hierfür schäme.

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