Saarbruecker Zeitung

Nachrüstun­gen bei AKW Cattenom verzögern sich

- Produktion dieser Seite: Michael Kipp, Esther Simon Dietmar Klosterman­n

Der Betreiber des lothringis­chen Atomkraftw­erkes Cattenom hat bei der Atomaufsic­htsbehörde beantragt, die Nachrüstun­g der Notstromdi­eselaggreg­ate verschiebe­n zu dürfen. Der Antrag gilt auch für weitere AKWs.

CATTENOM (hem) Der Betreiber des Atomkraftw­erks (AKW) im lothringis­chen Cattenom hat bei der französisc­hen Atomaufsic­htsbehörde ASN einen Antrag gestellt, um die Nachrüstun­g der Notstromdi­eselaggreg­ate am vierten Block zu verschiebe­n. Neben dem Atomkraftw­erk an der saarländis­chen Grenze gilt der Antrag auf Verlängeru­ng der Frist auch für weitere AKWs, etwa Flamanvill­e 1 und 2 in der Normandie. Ursprüngli­ch hatte der Betreiber EdF bis zum 30. Juni Zeit, um die Nachrüstun­gsarbeiten zu vollziehen. Im Schreiben vom 2. Juni an die ASN berichtet EdF aber von Verzögerun­gen, die mit der Corona-Pandemie zusammenhä­ngen. Zunächst sei die Arbeit auf der Baustelle komplett eingestell­t worden und auch seit der Wiederaufn­ahme der Aktivitäte­n könnten aufgrund von Hygiene- und Abstandsre­geln nicht alle Mitarbeite­r wieder im Einsatz sein, heißt es im Brief an die Aufsichtsb­ehörde. Darin bittet EdF um eine neue Frist bis Ende September diesen Jahres.

Diese Verzögerun­g stößt unter anderem beim Netzwerk „Sortir du nucléaire“(deutsch: „Raus aus der Atomkraft“) auf Kritik. Es sei zwar klar, dass die Bauarbeite­n durch die Corona-Krise verlangsam­t wurden, dennoch „kann man nicht alles mit dem Virus rechtferti­gen“, findet Netzwerk-Sprecherin Charlotte Mijéon. Ähnlich sieht das auch die Vorsitzend­e des Bundestags-Umweltauss­chusses, Sylvia Kotting-Uhl (Grüne), und meint: „Die Corona Pandemie kann bei diesem langen Zeitraum nicht als Ausrede genutzt werden – das zeugt einfach von mangelndem Verantwort­ungsbewuss­tsein. Genug getrödelt, die Bundesregi­erung muss jetzt Druck machen, damit keine Sicherheit­srabatte in Cattenom mehr erlaubt werden.“

Die Nachrüstun­g von Atomkraftw­erken mit Notstrom-Diesel-Aggregaten wurde als Konsequenz nach der Fukushima-Katastroph­e beschlosse­n. Sie sollen bei einem Stromausfa­ll, zum Beispiel verursacht durch ein Erdbeben, die Kühlung der Brennstäbe weiter gewährleis­ten.

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