Saarbruecker Zeitung

Immer noch keine Einigung auf eine Wahlrechts­reform

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(dpa) Eine Wahlrechts­reform zur Verkleiner­ung des Bundestags lässt trotz des wachsenden Zeitdrucks weiter auf sich warten. Der Bundestag lieferte sich am Freitag zwar einen scharfen Schlagabta­usch über dieses seit Jahren ergebnislo­s diskutiert­e Thema. Zu einer Entscheidu­ng kam es aber nicht. CDU/ CSU und SPD verhindert­en mit ihrer Mehrheit eine Abstimmung über einen Gesetzentw­urf von FDP, Grünen und Linken. Zugleich wurde die Zerstritte­nheit der beiden Koalitions­fraktionen in dieser Frage deutlich.

Mit 709 Abgeordnet­en ist der Bundestag seit der Wahl 2017 so groß wie nie zuvor. Befürchtet wird, dass er im kommenden Jahr auf mehr als 800 Mandate wachsen könnte, wenn das Wahlrecht nicht geändert wird.

„Weil Sie nichts auf der Kante haben, blockieren Sie uns mit Verfahrens­tricks“, warf der Grünen-Abgeordnet­e Konstantin von Notz Union und SPD vor. Seine Parteikoll­egin Britta Haßelmann warb eindringli­ch für den Gesetzentw­urf der drei Opposition­sparteien: „Der Entwurf trifft alle Parteien proportion­al gleich, er ist also fair, er ist gerecht und er ist verfassung­sgemäß.“Der FDP-Innenpolit­iker Konstantin Kuhle warnte, die Bürger hätten kein Verständni­s mehr für die regelmäßig­e Selbstbesc­häftigung des Parlaments.

„Deswegen müssen wir das Thema heute abräumen.“

FDP, Grüne und Linke wollen die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 reduzieren. Die Sollgröße des Parlaments soll von 598 Sitzen leicht auf 630 erhöht, das sogenannte Mindestsit­zzahl-Verfahren, das zu einer Zunahme der Mandate führt, abgeschaff­t werden.

Die SPD hat einen Vorschlag mit einer Deckelung bei 690 Abgeordnet­en vorgelegt. Darüber hinaus sollen Überhangma­ndate nicht mehr zugeteilt werden. Die CDU/CSU-Fraktion, die bislang maßgeblich eine Lösung des Problems verhindert hat, einigte sich nach langem internen Ringen erst am vergangene­n Dienstag auf einen Kompromiss. Er sieht im Kern vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 zu reduzieren und sieben Überhangma­ndate nicht durch Ausgleichs­mandate zu kompensier­en. Der Erste Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, reagierte kühl auf den Vorschlag der Unionsfrak­tion. Die SPD habe ihn „zur Kenntnis genommen“. Der Vorschlag liege seiner Fraktion bislang nicht schriftlic­h vor. Der CDU-Abgeordnet­e Marc Henrichman­n wies das Opposition­smo dell als „links-grün-liberalen Wahlrechts bes chn ei dungs vorschlag“zurück.

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