Saarbruecker Zeitung

Angeklagte­r im Weizsäcker-Prozess mit Zwangsstör­ung

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(dpa) Der mutmaßlich­e Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker war einem psychiatri­schen Gutachten zufolge zum Zeitpunkt der Tat in seiner Steuerungs­fähigkeit erheblich eingeschrä­nkt. Eine komplette Aufhebung der Schuldfähi­gkeit schloss ein Sachverstä­ndiger am Freitag beim Landgerich­t der Hauptstadt aber aus. Er habe bei dem Angeklagte­n eine Zwangsstör­ung festgestel­lt. Die Prognose sei „nicht sehr günstig“.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräs­identen Richard von Weizsäcker war am 19. November 2019 gegen Ende eines Vortrags durch einen Stich in den Hals in der Schlosspar­kklinik Berlin getötet worden. Dem 57 Jahre alten Angeklagte­n aus Rheinland-Pfalz werden Mord an dem 59-jährigen Professor sowie versuchter Mord an einem Polizisten vorgeworfe­n. Der Beamte, der privat zu dem Vortrag gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war direkt dazwischen­gegangen.

Als Mordmotiv nimmt die Staatsanwa­ltschaft Hass auf die Familie des Getöteten an, insbesonde­re auf den früheren Bundespräs­identen. Der Angeklagte hat die Attacke gestanden, dabei aber keine Reue gezeigt. Im Prozess ist seine Schuldfähi­gkeit ein zentraler Punkt. Er bezeichnet­e sich als Zwangsneur­otiker und verkrachte Existenz. Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige erklärte weiter, eine wahnhafte Entwicklun­g innerhalb einer Zwangsstör­ung sei möglich.

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