Angeklagter im Weizsäcker-Prozess mit Zwangsstörung
(dpa) Der mutmaßliche Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker war einem psychiatrischen Gutachten zufolge zum Zeitpunkt der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Eine komplette Aufhebung der Schuldfähigkeit schloss ein Sachverständiger am Freitag beim Landgericht der Hauptstadt aber aus. Er habe bei dem Angeklagten eine Zwangsstörung festgestellt. Die Prognose sei „nicht sehr günstig“.
Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker war am 19. November 2019 gegen Ende eines Vortrags durch einen Stich in den Hals in der Schlossparkklinik Berlin getötet worden. Dem 57 Jahre alten Angeklagten aus Rheinland-Pfalz werden Mord an dem 59-jährigen Professor sowie versuchter Mord an einem Polizisten vorgeworfen. Der Beamte, der privat zu dem Vortrag gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war direkt dazwischengegangen.
Als Mordmotiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten an, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Der Angeklagte hat die Attacke gestanden, dabei aber keine Reue gezeigt. Im Prozess ist seine Schuldfähigkeit ein zentraler Punkt. Er bezeichnete sich als Zwangsneurotiker und verkrachte Existenz. Der psychiatrische Sachverständige erklärte weiter, eine wahnhafte Entwicklung innerhalb einer Zwangsstörung sei möglich.