Saarbruecker Zeitung

Bei Quarantäne droht Lohnausfal­l

- Produktion dieser Seite: Jörg Heinze Annabelle Theobald

(dpa) Beschäftig­te, die nach einem Urlaub aufgrund einer Quarantäne für 14 Tage zu Hause bleiben müssen, gehen das Risiko ein, für diese Zeit keinen Lohn zu erhalten. Darauf weist Michael Bachner, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht, in einem Beitrag beim Bund-Verlag hin. Beschäftig­te dürfen im Falle einer Quarantäne ihren Arbeitspla­tz nicht aufsuchen. Ohne Arbeitslei­stung erhalten sie laut Bachner nach Paragraf 614 im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB) keinen Lohn.

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