Bei Quarantäne droht Lohnausfall
(dpa) Beschäftigte, die nach einem Urlaub aufgrund einer Quarantäne für 14 Tage zu Hause bleiben müssen, gehen das Risiko ein, für diese Zeit keinen Lohn zu erhalten. Darauf weist Michael Bachner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Beitrag beim Bund-Verlag hin. Beschäftigte dürfen im Falle einer Quarantäne ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen. Ohne Arbeitsleistung erhalten sie laut Bachner nach Paragraf 614 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keinen Lohn.