Vatikan setzt Grenzen für Gemeindereformen
Mit einem neuen Dokument greift der Vatikan in Reformprozesse einiger Bistümer ein. Unter anderem geht es um die Rolle von Laien. Das Bistum Trier sieht seine geänderten Reformpläne im Einklang mit der Vorlage aus Rom.
(ter) Der Landkreis Saarlouis hat stellvertretend für alle Kreise im Saarland eine so genannte Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis eingereicht. Grund ist die Gesetzesänderung des Saarländischen Kinderbetreuungsund bildungsgesetzes. Konkret geht es um die 2019 im neuen „Gute-Kita-Gesetz“verabschiedete „Geschwisterregelung“. Eltern bezahlen für ihr zweites und jedes weitere Kind weniger Kita-Gebühren. Zwar gab es zuvor bereits eine Beitragsminderung, allerdings nur, wenn das Geschwisterkind nicht älter als 14 Jahre ist. Seit vergangenem Jahr werden alle kindergeldberechtigten Kinder bei der Höhe der Kita-Beiträge miteinbezogen – also bis 18 Jahre beziehungsweise 25 Jahre je nach Ausbildungsstand.
Der Landkreis Saarlouis beziffert die dadurch entstehende Mehrbelastung für das Haushaltsjahr 2019 auf etwa 600 000 Euro – mit steigender Tendenz für die Folgejahre. Denn: Durch die Gesetzesänderung wurde den kommunalen Gebietskörperschaften, die – wie der Landkreis Saarlouis – Träger des Jugendamts sind, auferlegt, den Kindergartenträgern die entstehenden Beitragsausfälle zu erstatten, teilte das Oberverwaltungsgericht am Montag mit. Der Landkreis sieht darin auch einen Verstoß gegen das so genannte „Konnexitätsprinzip“, da ein finanzieller Ausgleich nicht vorgesehen sei. Das 2016 festgeschriebene Prinzip sieht eigentlich vor, dass das Land für die Aufgaben, die es den Kommunen aufbürdet, auch die Kosten tragen muss.