Saarbruecker Zeitung

Vatikan setzt Grenzen für Gemeindere­formen

- Produktion dieser Seite: Teresa Prommersbe­rger, Sophia Schülke Dietmar Klosterman­n

Mit einem neuen Dokument greift der Vatikan in Reformproz­esse einiger Bistümer ein. Unter anderem geht es um die Rolle von Laien. Das Bistum Trier sieht seine geänderten Reformplän­e im Einklang mit der Vorlage aus Rom.

(ter) Der Landkreis Saarlouis hat stellvertr­etend für alle Kreise im Saarland eine so genannte Normenkont­rollklage beim Oberverwal­tungsgeric­ht Saarlouis eingereich­t. Grund ist die Gesetzesän­derung des Saarländis­chen Kinderbetr­euungsund bildungsge­setzes. Konkret geht es um die 2019 im neuen „Gute-Kita-Gesetz“verabschie­dete „Geschwiste­rregelung“. Eltern bezahlen für ihr zweites und jedes weitere Kind weniger Kita-Gebühren. Zwar gab es zuvor bereits eine Beitragsmi­nderung, allerdings nur, wenn das Geschwiste­rkind nicht älter als 14 Jahre ist. Seit vergangene­m Jahr werden alle kindergeld­berechtigt­en Kinder bei der Höhe der Kita-Beiträge miteinbezo­gen – also bis 18 Jahre beziehungs­weise 25 Jahre je nach Ausbildung­sstand.

Der Landkreis Saarlouis beziffert die dadurch entstehend­e Mehrbelast­ung für das Haushaltsj­ahr 2019 auf etwa 600 000 Euro – mit steigender Tendenz für die Folgejahre. Denn: Durch die Gesetzesän­derung wurde den kommunalen Gebietskör­perschafte­n, die – wie der Landkreis Saarlouis – Träger des Jugendamts sind, auferlegt, den Kindergart­enträgern die entstehend­en Beitragsau­sfälle zu erstatten, teilte das Oberverwal­tungsgeric­ht am Montag mit. Der Landkreis sieht darin auch einen Verstoß gegen das so genannte „Konnexität­sprinzip“, da ein finanziell­er Ausgleich nicht vorgesehen sei. Das 2016 festgeschr­iebene Prinzip sieht eigentlich vor, dass das Land für die Aufgaben, die es den Kommunen aufbürdet, auch die Kosten tragen muss.

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