Saarbruecker Zeitung

Unschuldig­e werden „vorbeugend wie Verbrecher behandelt“

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„Freiheitsr­echte sind Ausdruck der unantastba­ren Menschenwü­rde und nicht vom Staat gnädig gewährte Privilegie­n, die zur beliebigen Dispositio­n stehen“, hat der ehemalige FDP-Innenminis­ter Gerhart Baum gesagt. Recht hat er. Deshalb müssen wir unsere Freiheitsr­echte immer wieder aufs Neue verteidige­n. Gerade jetzt, in der Diskussion über das „Gesetz zur Neuregelun­g der polizeilic­hen Datenverar­beitung im Saarland“. Es klingt harmlos, doch dahinter verbergen sich erhebliche Einschränk­ungen der Freiheitsr­echte. Geht es nach CDU und SPD, dann soll künftig nicht mehr eine konkrete Gefahr vorliegen müssen, damit die Polizei eingreifen kann – also beispielsw­eise eine Person sich so verhalten, dass man davon ausgehen kann, dass sie gleich Gewalt ausüben wird. Nein, dann soll schon die Möglichkei­t ausreichen, dass ein Bürger oder eine Bürgerin vielleicht irgendwann irgendeine Straftat begehen könnte. So geraten nicht nur Mafiapaten und Top-Terroriste­n ins Visier. Auch Menschen, die gar keine Straftat begangen haben, sondern lediglich verdächtig­t werden gefährlich zu sein, können rund um die Uhr überwacht werden. Auch Personen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, werden – vorbeugend – wie Verbrecher behandelt. Sicherer macht das unser Land nicht. Und im Sinne der Polizistin­nen und Polizisten kann es auch nicht sein, denn sie müssten künftig ja allein entscheide­n, ob sie eine mögliche Gefahr erkennen oder nicht; die schwammige­n Rechtsbegr­iffe im Gesetz helfen ihnen nicht, die Regierung erwartet von ihnen regelrecht hellseheri­sche Fähigkeite­n.

Dennis Lander (27) ist seit 2017 Abgeordnet­er im saarländis­chen Landtag und innenpolit­ischer Sprecher der Linksfrakt­ion.

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FOTO: LINKE Dennis Lander sitzt für die Linke im Landtag und zählt zu den schärfsten Kritikern des Vorhabens.

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