Saarbruecker Zeitung

Google muss bei Sternen nachbesser­n

Google hat sich an einem eigenen Sternesyst­em zur Hotelbewer­tung versucht. Doch der Internetko­nzern bekam großen juristisch­en Ärger. Jetzt muss er zurückrude­rn.

- VON MATTHIAS ARNOLD

(dpa) Das Landgerich­t Berlin hat in einem Urteil dem Internetri­esen Google verboten, Unterkünft­e bei Suchergebn­issen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht vom Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) als solche ausgezeich­net wurden. (Az. 101 O 3/19)

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s in Bad Homburg. Demnach hatte Google bei der Anzeige von Suchergebn­issen von Hotels immer wieder Gaststätte­n mit Hinweisen wie „3-Sterne-Hotel“oder „4-Sterne-Hotel“versehen. Die Wettbewerb­szentrale hatte dies als „irreführen­d“kritisiert, weil viele der Unterkünft­e „nicht über eine gültige Hotelklass­ifizierung verfügten“. Nicht zu verwechsel­n sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigte­n Bewertunge­n und Rezensione­n von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidu­ng des Gerichts unberührt.

Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststa­ndards erfüllen, etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmach­en sind eine Selbstvers­tändlichke­it

auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklass­ifizierung des Dehoga, der die Einstufung­en vornimmt. Knapp 8000 Hotels nehmen nach Angaben des Dehoga in Deutschlan­d an dem Bewertungs­system teil und damit fast 40 Prozent aller hierzuland­e registrier­ten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie den Ansprüchen ihrer Sterne-Klassifizi­erung entspreche­n.

Die Hüter der Sterne reagieren empfindlic­h, wenn andere das Bewertungs­system kopieren wollen oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen der Dehoga nicht verliehen hat. Das bekam nun auch Google zu spüren. „Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparen­z und Sicherheit bei der Darstellun­g von Hotelangeb­oten auf der mit Abstand wichtigste­n Suchplattf­orm für Hotels im Internet“, bewertete Markus Luthe, Geschäftsf­ührer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklass­ifizierung, die Entscheidu­ng des Gerichts.

„Google speiste seine Sterneanga­ben aus für den Nutzer nicht nachvollzi­ehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizi­erte Hotels zu „Sterne-Hotels““, beklagte die Wettbewerb­szentrale. „Wir tauschen uns bereits täglich und automatisi­ert mit Google aus, welche Hotels in Deutschlan­d über eine aktuelle Klassifizi­erung verfügen.“

Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschlan­d. Auch in anderen europäisch­en Ländern haben sich Hotelverbä­nde angeschlos­sen, darunter die Niederland­e, Österreich, Schweden, Griechenla­nd, Liechtenst­ein und seit drei Jahren auch Slowenien. Der Kriterienk­atalog ist dabei stets derselbe.

Immer wieder kommt es dabei zu Mogeleien und Trickserei­en. Häufig geht es dabei um Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäß­ig mit drei oder vier Sternen werben. Nach Einschätzu­ng des Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine entscheide­nde Rolle. Vielen Hoteliers scheine nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächt­ige Vergabe von Hotelstern­en wettbewerb­srechtlich nicht zulässig sei, hieß es vom Verband bereits vor einigen Jahren. Manchmal sorge auch ein Betreiberw­echsel der Hotels für Verzögerun­gen. Hinzu kämen Grenzfälle, zum Beispiel wenn sich Sterne im Familienwa­ppen der Hoteleigen­tümer befänden.

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FOTO:STEFAN SAUER/DPA Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschlan­d. Auch in zahlreiche­n anderen EU-Ländern werden Hotels auf diese Weise bewertet.

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