Google muss bei Sternen nachbessern
Google hat sich an einem eigenen Sternesystem zur Hotelbewertung versucht. Doch der Internetkonzern bekam großen juristischen Ärger. Jetzt muss er zurückrudern.
(dpa) Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil dem Internetriesen Google verboten, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) als solche ausgezeichnet wurden. (Az. 101 O 3/19)
Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Demnach hatte Google bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie „3-Sterne-Hotel“oder „4-Sterne-Hotel“versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als „irreführend“kritisiert, weil viele der Unterkünfte „nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten“. Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.
Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen, etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit
auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga, der die Einstufungen vornimmt. Knapp 8000 Hotels nehmen nach Angaben des Dehoga in Deutschland an dem Bewertungssystem teil und damit fast 40 Prozent aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie den Ansprüchen ihrer Sterne-Klassifizierung entsprechen.
Die Hüter der Sterne reagieren empfindlich, wenn andere das Bewertungssystem kopieren wollen oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen der Dehoga nicht verliehen hat. Das bekam nun auch Google zu spüren. „Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, bewertete Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, die Entscheidung des Gerichts.
„Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu „Sterne-Hotels““, beklagte die Wettbewerbszentrale. „Wir tauschen uns bereits täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen.“
Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern haben sich Hotelverbände angeschlossen, darunter die Niederlande, Österreich, Schweden, Griechenland, Liechtenstein und seit drei Jahren auch Slowenien. Der Kriterienkatalog ist dabei stets derselbe.
Immer wieder kommt es dabei zu Mogeleien und Tricksereien. Häufig geht es dabei um Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen werben. Nach Einschätzung des Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine entscheidende Rolle. Vielen Hoteliers scheine nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Hotelsternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sei, hieß es vom Verband bereits vor einigen Jahren. Manchmal sorge auch ein Betreiberwechsel der Hotels für Verzögerungen. Hinzu kämen Grenzfälle, zum Beispiel wenn sich Sterne im Familienwappen der Hoteleigentümer befänden.