Privatwald macht Windrad möglich
Zum Bericht „Bürger laufen Sturm gegen Windräder“, SZ vom 23. Juli
Laut Änderung des Saarländischen Waldgesetzes dürfen seit 2017 in Waldflächen keine Windräder mehr gebaut werden, wenn am Standort seit 200 Jahren Wald steht, genügend Windenergie am Standort erzeugt werden kann oder für den Eingriff Wald gerodet werden muss. Damit wird dem Schutz von Fauna und Flora, sowie dem Erholungswert des Waldes für die Bevölkerung Rechnung getragen. Der Haken: Das gilt nur im Staatsforst. Der Stiftswald ist privat, deshalb gilt diese Vorschrift dort nicht. An den geplanten Standorten im seit Jahrhunderten bestehenden Stiftswald stehen über 130 Jahre alte naturnahe Buchenwälder. Aber das ist offensichtlich egal, wenn der Wald einem gemeinnützigen (!) evangelischen Stift gehört, das offensichtlich den Profit über das Allgemeinwohl stellt. Wo bleibt da die Moral? Dazu kommt, dass die Windräder direkt an der Grenze stehen und nach französischem Recht andere Lärmschutz-Grenzwerte gelten. Da aber deutsches Recht gilt, wird das ignoriert. Wen interessieren auch schon unsere lothringischen Nachbarn in Petite Rosselle? Nicht zu vergessen auch, dass die Windsituation am Standort so schlecht ist, dass die Räder 250 Meter hoch sein müssen. Zum Vergleich: Der Eiffelturm ist 300 Meter hoch. Fazit: Ein völlig überzogenes Projekt am falschen Ort, ein Musterbeispiel verfehlter Energiewende.