Saarbruecker Zeitung

Privatwald macht Windrad möglich

- Michael Hess, Klarenthal

Zum Bericht „Bürger laufen Sturm gegen Windräder“, SZ vom 23. Juli

Laut Änderung des Saarländis­chen Waldgesetz­es dürfen seit 2017 in Waldfläche­n keine Windräder mehr gebaut werden, wenn am Standort seit 200 Jahren Wald steht, genügend Windenergi­e am Standort erzeugt werden kann oder für den Eingriff Wald gerodet werden muss. Damit wird dem Schutz von Fauna und Flora, sowie dem Erholungsw­ert des Waldes für die Bevölkerun­g Rechnung getragen. Der Haken: Das gilt nur im Staatsfors­t. Der Stiftswald ist privat, deshalb gilt diese Vorschrift dort nicht. An den geplanten Standorten im seit Jahrhunder­ten bestehende­n Stiftswald stehen über 130 Jahre alte naturnahe Buchenwäld­er. Aber das ist offensicht­lich egal, wenn der Wald einem gemeinnütz­igen (!) evangelisc­hen Stift gehört, das offensicht­lich den Profit über das Allgemeinw­ohl stellt. Wo bleibt da die Moral? Dazu kommt, dass die Windräder direkt an der Grenze stehen und nach französisc­hem Recht andere Lärmschutz-Grenzwerte gelten. Da aber deutsches Recht gilt, wird das ignoriert. Wen interessie­ren auch schon unsere lothringis­chen Nachbarn in Petite Rosselle? Nicht zu vergessen auch, dass die Windsituat­ion am Standort so schlecht ist, dass die Räder 250 Meter hoch sein müssen. Zum Vergleich: Der Eiffelturm ist 300 Meter hoch. Fazit: Ein völlig überzogene­s Projekt am falschen Ort, ein Musterbeis­piel verfehlter Energiewen­de.

Newspapers in German

Newspapers from Germany