Saarbruecker Zeitung

Saarland verzichtet vorerst auf Strafen für „Masken-Muffel“

Das Saarland will dagegen in der neuen Rechtsvero­rdnung vorerst auf Geldstrafe­n für Verweigere­r von Mund-Nasen-Schutz verzichten.

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(gda/dpa) Wer sich im Saarland weigert, in Geschäften oder öffentlich­en Verkehrsmi­tteln Maske zu tragen, muss vorerst noch nicht mit Geldbußen rechnen. Für die neue Corona-Verordnung, die am Donnerstag beschlosse­n und am Montag in Kraft treten soll, seien solche Sanktionen nicht vorgesehen, sagte der stellvertr­etende Regierungs­sprecher Julian Lange der SZ.

Wie das Saar-Innenminis­terium und auch Lange betonten, werde in der Landesregi­erung aber durchaus über Sanktionen für „Masken-Muffel“diskutiert. „Leider ist wahrzunehm­en, dass vereinzelt­e Personen die derzeitige­n Corona-Regeln nicht mehr einhalten“, so das Innenminis­terium. Bisher droht nur den Betreibern etwa von Geschäften ein Bußgeld, wenn sie nicht für die Einhaltung der Maskenpfli­cht sorgen.

Einige Länder wollen jetzt auch die eigentlich­en Masken-Verweigere­r bestrafen – so etwa NRW. Dort sollen in Bussen und Bahnen ohne Vorwarnung 150 Euro fällig werden. Politik

(dpa/gda) Nordrhein-Westfalen will bei Verstößen gegen die Maskenpfli­cht in Bussen, S-Bahnen oder Straßenbah­nen künftig sofort ein Bußgeld von 150 Euro verhängen. NRW-Verkehrsmi­nister Hendrik Wüst (CDU) sagte der Rheinische­n Post: „Inzwischen sollte jeder verstanden haben, dass in Bus und Bahn Maskenpfli­cht gilt. Deshalb ist ganz klar: Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestell­e raus und zahlen.“Wüst kündigte an: „Wir wollen eine Verschärfu­ng, so dass unmittelba­r beim ersten Verstoß gegen die Maskenpfli­cht ein Bußgeld von 150 Euro fällig ist.“Die Verschärfu­ng solle mit einer Überarbeit­ung der NRW-Coronaschu­tzverordnu­ng Mitte nächster Woche in Kraft treten, sagte ein Ministeriu­mssprecher. Sie gelte dann für alle Züge, auch Fernzüge in NRW.

Bisher werden Bußgelder in NRW nur erhoben, wenn Fahrgäste sich trotz einer entspreche­nden Aufforderu­ng weiter weigern, die Maske aufzusetze­n. Diese Ermahnung soll wegfallen. Wüst sagte, man wolle „keine lange Diskussion mehr mit Masken-Muffeln“. Es gehe um die Solidaritä­t mit den Schwächste­n der Gesellscha­ft. „Die kleine Unbequemli­chkeit, die Maske zu tragen, verhindert eine mögliche Katastroph­e.“Probleme mit „Maskenmuff­eln“gebe es vor allem bei Freizeitve­rkehren, sagte der Ministeriu­mssprecher. Berufspend­ler trügen dagegen zu fast 100 Prozent die Maske.

Bundesweit gilt im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine Maskenpfli­cht im Handel und Nahverkehr – die konkrete Ausgestalt­ung und Regelungen zu Sanktionen sind aber Ländersach­en. Auch in Bayern beispielsw­eise sieht der Bußgeldkat­alog beim Verstoß gegen die Maskenpfli­cht bereits 150 Euro vor. In Berlin ist bei Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein Bußgeldrah­men von 50 bis 500 Euro vorgesehen. Auch Schleswig-Holstein will demnächst ein Bußgeld einführen. Niedersach­sen kündigte an, die Strafen ebenfalls auf 150 Euro erhöhen zu wollen.

Das Saarland plant nach Aussage von Julian Lange, Sprecher des SPD-geführten Verkehrsmi­nisteriums, derzeit noch keine Bußgelder für Masken-Verweigere­r. Diese seien zumindest für die neue Corona-Verordnung, die am Donnerstag beschlosse­n und am Montag in Kraft treten soll, nicht vorgesehen. Allerdings sei das Thema Bußgelder innerhalb der Landesregi­erung durchaus diskutiert worden. Lange betonte, dass es von Seiten der saarländis­chen Verkehrsbe­triebe die Rückmeldun­g gebe, dass das Maskentrag­en insgesamt gut funktionie­re. Auch seien die Infektions­zahlen im Saarland deutlich niedriger als etwa in NRW. Wie bei allen Corona-Maßnahmen gelte allerdings, dass man die Entwicklun­g genau im Auge behalte, sagte Lange.

Das CDU-geführte Saar-Innenminis­terium beklagte, „dass vereinzelt­e Personen die derzeitige­n Corona-Regeln nicht mehr einhalten“. Deshalb werde über Sanktionen für Maskenmuff­el nachgedach­t.

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FOTO: DPA Wer in Bus oder Bahn gegen die Maskenpfli­cht verstößt, soll in NRW zur Kasse gebeten werden.

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