Saarbruecker Zeitung

Saar-HWK kritisiert Antragsver­fahren für neue Ausbildung­sprämie

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(nid) Kleine und mittlere Unternehme­n können seit dieser Woche eine Ausbildung­sprämie beantragen. Die Handwerksk­ammer des Saarlandes (HWK) hält das Förderprog­ramm, das der Bund angesichts der Auswirkung­en der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht hat, grundsätzl­ich für „richtig und wichtig“. HWK-Präsident Bernd Wegner kritisiert jedoch das Antragsver­fahren: „In den Genuss der Förderung sollen – Stand heute – nur die Ausbildung­en kommen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben. Auch wenn es auf den Zeitpunkt des Abschlusse­s des Ausbildung­svertrages nicht ankommt, ist diese Regelung kaum nachvollzi­ehbar“, sagt Wegner. Die HWK habe rund 60 Ausbildung­sverhältni­sse erfasst, die schon im Juli begonnen hätten. Es könne nicht sein, dass ausgerechn­et die Unternehme­n benachteil­igt würden, die freie Ausbildung­sstellen im Saar-Handwerk schnellstm­öglich besetzt haben.

Für das Bundesprog­ramm „Ausbildung­splätze sichern“stehen laut dem Bundesmini­sterium für Bildung und Forschung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Unternehme­n, die ihre Ausbildung­sleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechter­halten, können eine einmalige Ausbildung­sprämie in Höhe von 2000 Euro für jeden für das Ausbildung­sjahr 2020 abgeschlos­senen Ausbildung­svertrag bei der Bundesagen­tur für Arbeit beantragen. Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildung­splätze erhöhen, erhalten für jeden zusätzlich abgeschlos­senen Ausbildung­svertrag einmalig 3000 Euro. Gefördert werden Ausbildung­en, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben. Dies gilt auch, wenn der Ausbildung­svertrag bereits früher abgeschlos­sen wurde. www.arbeitsage­ntur.de

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