Grenze bei Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge nicht erreicht
(dpa) Die in der Bundesregierung vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird nicht ausgeschöpft. Seit August vergangenen Jahres vergaben deutsche Auslandsvertretungen jeden Monat weniger als 900 Visa für Angehörige dieser Flüchtlingsgruppe, zu der viele Syrer gehören. Das geht aus aktuellen Zahlen des Auswärtigen Amtes hervor. Insgesamt würden zwischen August 2019 und Juni dieses Jahres 5921 Visa ausgestellt. Zahlen für den Juli lagen noch nicht vor.
Subsidiären oder eingeschränkten Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel die Todesstrafe, Folter oder Krieg. Mit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie
ist die Zahl der Einreisegenehmigungen für Angehörige dieser Gruppe noch einmal eingebrochen, wie auch beim Familiennachzug insgesamt. Wurden im
März noch 480 Visa für Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus vergeben, so waren es im April nur noch vier, im Mai eins. Im Juni stieg die Zahl wieder auf 43. Viele deutsche Auslandsvertretungen, wo man die Anträge stellen muss, arbeiten wegen der Pandemie nur eingeschränkt.
Subsidiär Schutzberechtigte sind schlechter gestellt als Ausländer, die sich auf politische Verfolgung berufen können, oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, denen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. Mehr als zwei Jahre, von Februar 2016 bis Ende Juli 2018, war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ganz ausgesetzt – eine Reaktion auf den damals hohen Andrang.
Im August 2018 trat eine innerhalb der Koalition mühsam ausgehandelte Neuregelung in Kraft. Einen Rechtsanspruch schuf sie nicht, ausschlaggebend für Entscheidungen
im Einzelfall sollten humanitäre Gründe sein. Anträge kann man stellen für den Ehepartner oder minderjährige ledige Kinder. Minderjährige Kinder können versuchen, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen.
Das Ganze lief schleppend an; in den ersten elf Monaten wurden weniger als 9000 Visa erteilt. Genau genommen zählt für die Obergrenze nicht die Zahl der pro Monat vergebenen Visa, sondern die Zahl positiver Entscheidungen beim Bundesverwaltungsamt, das Informationen zu den Anträgen bündelt. Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt, kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1000 Visa erteilt werden – was sich aber mit der Zeit ausgleichen sollte. Zwischen August 2018 und Juni 2020 bekamen insgesamt 15 714 Angehörige die Einreiseerlaubnisse für Deutschland.
Innerhalb dieses mehrstufigen Verfahrens prüfen zunächst die Auslandsvertretungen Anträge. Sie erteilten nach Angaben des Auswärtigen Amts seit August 2018 in 22 997 Fällen ihr grundlegendes Einverständnis und leiteten Anträge an die Ausländerbehörden in Deutschland weiter. Diese prüfen die Anträge ebenfalls. 16 686 Anträge wurden dort positiv beschieden und an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet, das den Großteil von 16 554 an die deutschen Auslandsvertretungen weiterleitete, wo im gleichen Zeitraum die besagten 15 714 Visa vergeben wurden.