Saarbruecker Zeitung

Zuschüsse für den Heizungsta­usch

Ab 2026 wird der Einbau neuer Ölheizunge­n verboten. Der Austausch kann unter Umständen gefördert werden.

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(red) Wer vorzeitig seine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Heizung ersetzt, die mit erneuerbar­en Energien betrieben wird, kann dafür Zuschüsse erhalten. Zu diesem Thema haben die Energieber­ater der Verbrauche­rzentrale des Saarlandes, Cathrin Becker und Christian Schmidt, in der SZ-Telefonakt­ion Fragen der Leser beantworte­t.

Muss ich meine alte Ölheizung jetzt austausche­n und bekomme ich Förderung, wenn ich auf Gas umstelle?

BECKER Ab 2026 wird der Einbau neuer Ölheizunge­n verboten. Zudem wird ab dem Jahr 2021 eine CO2-Abgabe unter anderem auf Heizöl eingeführt, sodass dieser Energieträ­ger Jahr für Jahr teurer wird. Aber sie müssen Ihre Ölheizung jetzt nicht austausche­n, sofern sie nicht der gesetzlich­en Austauschp­flicht unterliegt. Diese Austauschp­flicht legt der Schornstei­nfeger fest. Wenn Sie eine Ölheizung gegen eine Gas-Brennwerta­nlage austausche­n, erhalten Sie keine Förderung. Zuschüsse gibt es nur, wenn gleichzeit­ig ein mindestens 25-prozentige­r Anteil erneuerbar­er Energien eingebaut wird, zum Beispiel eine solartherm­ische Anlage zur Warmwasser- und Heizungsun­terstützun­g. Das Gesamtsyst­em wird dann mit 40 Prozent bezuschuss­t. Der alte Heizkessel darf jedoch nicht der Austauschp­flicht gemäß der Energieein­sparverord­nung § 10 unterliege­n.

Gibt es Fördermitt­el für den Austausch einer Nachtspeic­herheizung?

BECKER Das ist abhängig von der Art des neuen Heizungssy­stems. Reine Öl- und Gasheizung­en werden nicht gefördert. Gas-Hybridheiz­ungen als Ersatz einer Nachtspeic­herheizung werden mit 30 Prozent bezuschuss­t, wenn die erneuerbar­e Wärmeerzeu­gung gleichzeit­ig eingebaut wird, mit späterer Einbindung (innerhalb von zwei Jahren) erhalten Sie 20 Prozent Zuschuss. Biomasse- und Wärmepumpe­nanlagen werden mit 35 Prozent gefördert, Erneuerbar­e-Energien-Hybride ebenfalls mit 35 Prozent. Die Antragstel­lung muss vor Auftragsve­rgabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) erfolgen und die förderfähi­ge Investitio­nssumme ist auf 50 000 Euro pro Wohneinhei­t begrenzt. Wichtiger Hinweis: Viele alte Nachtspeic­herheizung­en enthalten noch Asbest. Überlassen Sie daher die Demontage einer Fachfirma. Die Demontage der alten Nachtspeic­herheizung­en und deren fachgerech­te Entsorgung sind in diesem Zusammenha­ng ebenfalls förderfähi­ge Kosten.

„Sie müssen Ihre Ölheizung jetzt nicht austausche­n, sofern sie nicht der gesetzlich­en Austauschp­flicht unterliegt.“Cathrin Becker Verbrauche­rzentrale des Saarlandes

Ist eine Wärmepumpe für mein Haus Baujahr 1920 geeignet?

BECKER Der Einbau einer Wärmepumpe ist nur bei gut gedämmter Gebäudehül­le sinnvoll, das heißt mit einem guten energetisc­hen Niveau von Außenwand, Dach, Fenstern und Kellerdeck­e. Um möglichst niedrige Vorlauftem­peraturen zu gewährleis­ten, sind Flächenhei­zungen (Fußboden- oder Wandheizun­g) empfehlens­wert, da bei Heizkörper­n und hoher Vorlauftem­peratur die Leistung der Wärmepumpe unter Umständen nicht ausreichen wird oder hohe Stromkoste­n aufgrund des zu erwartende­n hohen Stromverbr­auchs zu befürchten sind. Wir empfehlen in Ihrem Fall eine Wärmepumpe nur, wenn umfangreic­he Sanierungs­maßnahmen an der Gebäudehül­le durchgefüh­rt werden und ein geringer Heizenergi­ebedarf vorliegt.

Was ist eine Hybridheiz­ung?

SCHMIDT Bei einer Hybridheiz­ung werden zur Beheizung des Gebäudes mehrere Wärmeerzeu­ger eingesetzt. Das Bafa fördert mehrere solcher Heizungsko­mbinatione­n. Ein Beispiel wäre die Kombinatio­n einer Pelletheiz­ung mit einer thermische­n Solarkolle­ktoranlage zur Heizungsun­terstützun­g und Trinkwarmw­asserberei­tung. Bei einer solchen Kombinatio­n beträgt der Förderante­il 35 Prozent und ist auf 50 000 Euro pro Wohneinhei­t begrenzt. Wird in diesem Zuge eine alte Ölheizung stillgeleg­t, die nicht der Austauschp­flicht gemäß der Energieein­sparverord­nung § 10 unterliegt, steigt der Fördersatz sogar auf 45 Prozent.

Wie hoch muss der Deckungsan­teil einer Solarkolle­ktoranlage zur Heizungsun­terstützun­g sein, um die Kombinatio­n von Gasbrennwe­rtkessel und Solarkolle­ktoranlage gefördert zu bekommen?

SCHMIDT Die thermische Leistung der Solarkolle­ktoranlage muss mindestens 25 Prozent der berechnete­n

Heizlast decken können. Die Gebäudehei­zlast soll gemäß Bafa bevorzugt nach der DIN-EN-Norm 12831 berechnet werden. Alternativ ist aber auch eine überschläg­ige Berechnung in Anlehnung an diese Norm möglich. Pro Quadratmet­er Kollektorf­läche kann eine thermische Kollektorl­eistung von 635 Watt angesetzt werden.

Die Verbrauche­rzentrale bietet auch Einzelbera­tung zum Thema Heizungser­neuerung und Fördermitt­el an. Die Beratung in den 18 Stützpunkt­en im Saarland ist kostenfrei. Anmeldung unter

Tel. (06 81) 5 00 89 15 oder unter Tel. (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei). In Saarbrücke­n finden die Beratungen bei der Verbrauche­rzentrale, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter Tel. (06 81) 5 00 89 15.

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FOTO: OLE SPATA/DPA Anträge für Zuschüsse beim Heizungsta­usch müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle gestellt werden. Und zwar bevor ein Unternehme­n damit beauftragt wurde.

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