Zuschüsse für den Heizungstausch
Ab 2026 wird der Einbau neuer Ölheizungen verboten. Der Austausch kann unter Umständen gefördert werden.
(red) Wer vorzeitig seine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Heizung ersetzt, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann dafür Zuschüsse erhalten. Zu diesem Thema haben die Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Cathrin Becker und Christian Schmidt, in der SZ-Telefonaktion Fragen der Leser beantwortet.
Muss ich meine alte Ölheizung jetzt austauschen und bekomme ich Förderung, wenn ich auf Gas umstelle?
BECKER Ab 2026 wird der Einbau neuer Ölheizungen verboten. Zudem wird ab dem Jahr 2021 eine CO2-Abgabe unter anderem auf Heizöl eingeführt, sodass dieser Energieträger Jahr für Jahr teurer wird. Aber sie müssen Ihre Ölheizung jetzt nicht austauschen, sofern sie nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt. Diese Austauschpflicht legt der Schornsteinfeger fest. Wenn Sie eine Ölheizung gegen eine Gas-Brennwertanlage austauschen, erhalten Sie keine Förderung. Zuschüsse gibt es nur, wenn gleichzeitig ein mindestens 25-prozentiger Anteil erneuerbarer Energien eingebaut wird, zum Beispiel eine solarthermische Anlage zur Warmwasser- und Heizungsunterstützung. Das Gesamtsystem wird dann mit 40 Prozent bezuschusst. Der alte Heizkessel darf jedoch nicht der Austauschpflicht gemäß der Energieeinsparverordnung § 10 unterliegen.
Gibt es Fördermittel für den Austausch einer Nachtspeicherheizung?
BECKER Das ist abhängig von der Art des neuen Heizungssystems. Reine Öl- und Gasheizungen werden nicht gefördert. Gas-Hybridheizungen als Ersatz einer Nachtspeicherheizung werden mit 30 Prozent bezuschusst, wenn die erneuerbare Wärmeerzeugung gleichzeitig eingebaut wird, mit späterer Einbindung (innerhalb von zwei Jahren) erhalten Sie 20 Prozent Zuschuss. Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden mit 35 Prozent gefördert, Erneuerbare-Energien-Hybride ebenfalls mit 35 Prozent. Die Antragstellung muss vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) erfolgen und die förderfähige Investitionssumme ist auf 50 000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wichtiger Hinweis: Viele alte Nachtspeicherheizungen enthalten noch Asbest. Überlassen Sie daher die Demontage einer Fachfirma. Die Demontage der alten Nachtspeicherheizungen und deren fachgerechte Entsorgung sind in diesem Zusammenhang ebenfalls förderfähige Kosten.
„Sie müssen Ihre Ölheizung jetzt nicht austauschen, sofern sie nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt.“Cathrin Becker Verbraucherzentrale des Saarlandes
Ist eine Wärmepumpe für mein Haus Baujahr 1920 geeignet?
BECKER Der Einbau einer Wärmepumpe ist nur bei gut gedämmter Gebäudehülle sinnvoll, das heißt mit einem guten energetischen Niveau von Außenwand, Dach, Fenstern und Kellerdecke. Um möglichst niedrige Vorlauftemperaturen zu gewährleisten, sind Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandheizung) empfehlenswert, da bei Heizkörpern und hoher Vorlauftemperatur die Leistung der Wärmepumpe unter Umständen nicht ausreichen wird oder hohe Stromkosten aufgrund des zu erwartenden hohen Stromverbrauchs zu befürchten sind. Wir empfehlen in Ihrem Fall eine Wärmepumpe nur, wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden und ein geringer Heizenergiebedarf vorliegt.
Was ist eine Hybridheizung?
SCHMIDT Bei einer Hybridheizung werden zur Beheizung des Gebäudes mehrere Wärmeerzeuger eingesetzt. Das Bafa fördert mehrere solcher Heizungskombinationen. Ein Beispiel wäre die Kombination einer Pelletheizung mit einer thermischen Solarkollektoranlage zur Heizungsunterstützung und Trinkwarmwasserbereitung. Bei einer solchen Kombination beträgt der Förderanteil 35 Prozent und ist auf 50 000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wird in diesem Zuge eine alte Ölheizung stillgelegt, die nicht der Austauschpflicht gemäß der Energieeinsparverordnung § 10 unterliegt, steigt der Fördersatz sogar auf 45 Prozent.
Wie hoch muss der Deckungsanteil einer Solarkollektoranlage zur Heizungsunterstützung sein, um die Kombination von Gasbrennwertkessel und Solarkollektoranlage gefördert zu bekommen?
SCHMIDT Die thermische Leistung der Solarkollektoranlage muss mindestens 25 Prozent der berechneten
Heizlast decken können. Die Gebäudeheizlast soll gemäß Bafa bevorzugt nach der DIN-EN-Norm 12831 berechnet werden. Alternativ ist aber auch eine überschlägige Berechnung in Anlehnung an diese Norm möglich. Pro Quadratmeter Kollektorfläche kann eine thermische Kollektorleistung von 635 Watt angesetzt werden.
Die Verbraucherzentrale bietet auch Einzelberatung zum Thema Heizungserneuerung und Fördermittel an. Die Beratung in den 18 Stützpunkten im Saarland ist kostenfrei. Anmeldung unter
Tel. (06 81) 5 00 89 15 oder unter Tel. (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei). In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter Tel. (06 81) 5 00 89 15.