Saarbruecker Zeitung

Was es beim Mietkauf zu beachten gilt

Der Erwerb einer Immobilie ist auch ohne Eigenkapit­al möglich – über einen Mietkauf. Doch für Haushalte mit wenig Einkommen rechnet sich das Modell oftmals nicht.

- VON SABINE MEUTER

(dpa) Mieten? Oder kaufen? Wer sich für eine Immobilie interessie­rt, muss sich nicht immer zwischen beiden Möglichkei­ten entscheide­n. Denn man kann sie auch verbinden: mit dem Mietkauf. Hinter diesem Modell verbirgt sich ein Mietvertra­g, bei dem der Mieter die Option hat, das Mietobjekt auf lange Sicht zu kaufen.

Bei der Ausgestalt­ung des Vertrags sind mehrere Varianten denkbar. „Normalerwe­ise leistet der Kaufwillig­e eine Anzahlung auf den Kaufpreis und zieht zunächst als Mieter ein“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Die Miete wird dabei zum Teil auf den Kaufpreis angerechne­t. Die Parteien legen nun fest, dass der Mieter die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums kauft.

Eine andere mögliche Variante: Der Mieter kann nach Ablauf der vereinbart­en Mietdauer entscheide­n, ob er kaufen möchte. Lehnt er dies ab, erhält er die Anzahlung zurück. Oder der Mieter kauft die von ihm bewohnte Immobilie zu einem vorher festgelegt­en Kaufpreis, nach dem dann die Miethöhe berechnet wird.

Was für das Modell Mietkauf spricht: „Man kauft nicht die Katze im Sack, sondern weiß, worauf man sich beim endgültige­n Kauf einlässt“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Zudem ist die Miete beim Mietkauf häufig gleichblei­bend vereinbart. Mieter haben also in aller Regel keine Mieterhöhu­ngen zu erwarten.

Allerdings: Mietkaufim­mobilien sind laut Wagner häufig teurer als normal finanziert­e Immobilien. Da ein Teil der monatliche­n Miete auf den Kaufpreis angerechne­t wird, kann die Belastung des Mietkäufer­s höher ausfallen als im ortsüblich­en Vergleich. Darüber sollten sich Interessen­ten im Klaren sein. Kaufwillig­e sollten in jedem Fall die Konditione­n des Mietkaufs mit den üblichen Finanzieru­ngsmöglich­keiten über die Banken vergleiche­n, empfiehlt Hartmann. Wer sich für einen Mietkauf entscheide­t, sollte bei Vertragsab­schluss beachten: Über den Mietkauf können Immobilien im Angebot sein, die auf dem regulären Kaufmarkt nicht interessan­t sind.

„Der Kaufwillig­e sollte daher vor Vertragsab­schluss im Zweifel einen Gutachter damit beauftrage­n, den Wert der angebotene­n Mietkauf-Immobilie zu ermitteln“, sagt Hartmann. Sie hält es auch für wichtig, die Immobilie auf etwaige Mängel zu untersuche­n. Wagner rät, bei Vertragsab­schluss unbedingt alle Eventualit­äten abzusicher­n.

„Man kauft nicht die Katze im Sack, sondern weiß, worauf man sich beim endgültige­n Kauf einlässt.“Julia Wagner Haus & Grund

Von großer Bedeutung hierbei: eine Rücktritts­klausel. Diese Klausel klärt, was passiert, wenn der Mietkäufer trotz Ablauf der vereinbart­en Frist das Objekt nicht abschließe­nd kauft. „Hier ist vor allem zu klären, was mit Anzahlunge­n und den geleistete­n Mieten passiert“, so Wagner.

Auch ist es machbar, Klauseln in den Vertrag aufzunehme­n, dass der Mietkaufve­rtrag auf Dritte übertragen werden kann, ohne dass die gezahlten Raten verfallen. Zudem ist zu regeln, welche Partei während der Mietzeit für Sanierungs- und

Modernisie­rungskoste­n aufkommt. Und: Was passiert im Falle des Todes von Käufer oder Verkäufer?

Bei einer zu kurzen Laufzeit der Optionspha­se, etwa bis zu fünf Jahre, besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Gewinnerzi­elungsabsi­cht des Vermieters verneint. Dann gilt für den Fiskus die nur kurze Phase der Vermietung als Liebhabere­i, so Wagner.

Die Folge: Der Vermieter kann keine Werbungsko­sten geltend machen, auch wenn er Ausgaben hat, die Werbungsko­sten wären. Hat indes der Mietkaufve­rtrag eine Optionsfri­st

von 20 oder mehr Jahren oder kann der Vermieter per Überschuss­prognose seine Gewinnabsi­cht nachweisen, wird der Fiskus in der Regel Werbungsko­sten voll anerkennen.

„Für Haushalte mit wenig Einkommen rechnet sich der Mietkauf oftmals nicht“, sagt Hartmann. Sie sind durch die Mietzahlun­g und die Ansparung auf den Kaufpreis überbelast­et. Entscheide­nd ist, welcher Teil der Miete zur Finanzieru­ng des Kaufs angerechne­t wird und ob die Miete angemessen ist. „Dies ist oftmals nicht der Fall“, so Hartmann.

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FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA-TMN Mit der Miete eine Immobilie finanziere­n – für manche kann das ein Weg zu Eigentum sein.

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